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#1
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| Wir hatten gestern das Thema Unterhalt, Düsseldorfer Tabelle und Selbstbehalt. Mein Mann ist der Meinung, das der Selbstbehalt nur die Lebenshaltungskosten anbetrifft und Kosten für die Miete noch zusätzlich angerechnet werden. Stimmt das? Ich habe überall nachgelesen, habe es aber so verstanden, das der Selbstbehalt das "Ganze" umfässt. Wir haben zwei Kinder (4 und 7). Er hat ein Nettoeinkommen von ca. 1850 Euro zzgl. Bonus (netto bis zu 250 Euro mtl.). Wie wird der Bonus angerechnet? Und Wie schaut es mit Weihnachts-und Urlaubgeld aus? Ich habe einen 400 Euro-Jon und verdiene mtl. ca. 250 Euro. Dazu kommt noch Pflegegeld für unseren 7-jährigen (stark ausgeprägtes ADHS und Depressionen). Wir das Pflegegeld irgendwie angerechnet? So viele Fragen, aber ich möchte einfach wissen, was mich erwartet. Er meint immer, wenn ich den Schritt tatsächlich mache, wird er ganz schnell viel weniger verdienen oder er wird arbeitslos. Kann er das so einfach machen? |
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#2
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| Hallo Lulu, Zunächst muss er erst mal Unterhalt für die Kinder leisten. Wenn was übrig bleibt muss er Trennungsunterhalt zahlen.Dies ist möglich bis zu seinem Selbstbehalt. Von seinem SB muss er alles zahlen (auch seine Miete usw.) Im darauf folgendem Jahr der Trennung muss er in eine andere Steuerklasse, dadurch wird sein EK schon sinken. Das Unterhaltrelevante EK errechnet sich aus dem durchschnittlichen EK (inclusive Bonus,Weihnachts,Urlaubsgeld und einer Steuerrückerstattung) der letzten 12 Monate. Dein EK wird berücksichtigt. Pflegegeld nicht,Kindergeld nicht. lg edy |
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