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#1
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| Der Sohn wohnt in dem Haus seiner Mutter, diese ist aber selten zu Hause (1-3Tage pro Woche manchmal auch erst nach 2 Wochen) da sie ansonsten bei ihrem neuen Mann lebt. Die Eltern sind geschieden, der Vater hat eine neue Familie und zahlt KEINEN Unterhalt, obwohl er es eigentlich tun müsste. Die Mutter bekommt das Kindergeld. Er bekommt kein Geld, und die Mutter kauft selten ein, so dass er nicht immer etwas zu Essen im Haus hat. Er Studiert, leider nicht mit sehr viel erfolg, hat ein paar bestandene Kurse will nun aber das Studienfach wechseln, ist aber nocht nicht klar, ob es geht (Mindestanzahl bestandener Kurse vlt zu schlecht). Nun hat er kein Geld um die Semestergebühren zu bezahlen, und die Eltern wollen ihn nicht unterstützen. Nun habe ich dazu ein paar Fragen Lohnt sich der Aufwand, wenn er in ca. 4 -5Monaten 25 wird? Kann er irgentetwas machen, damit er das Kindergeldbekommt, anstatt seiner Mutter bei der er nocht wohnt, sie ihn aber nicht verpflegt. Kann er sein Vater zu Unterhaltszahlungen zwingen? (hat er bisher nicht gemacht, um der neuen Familie seines Vaters nicht zu Schaden) Was passiert wenn er 25 Wird? Was ist, wenn das Studium nichts wird und er keine Ausbildung bekommt(Absagen) aber ein FreiwilligesSozialesJahr bzw BundesFreiwilligenDienst macht? |
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#2
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| Hallo Wansta, Wenn man so feinfühlend ist bekommt man eben nix........... Hat der studierende Sohn schon eine Ausbildung? Wenn nein und er studiert nun, dann kann er Unterhalt einfordern. Wenn er bei der Mutter wohnt,kann diese natürlich dann wieder einen Betrag für Kost und Logis fordern. Wie hoch ist das Einkommen des Vater? Und der Mutter? lg edy |
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#3
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| Er hat bisher keine Ausbildung. >>Wenn er bei der Mutter wohnt,kann diese natürlich dann wieder einen Betrag für Kost und Logis fordern. Von was? Wie gesagt die Mutter kassiert das Kindergeld, und er hat nur Logis KEINE kost. Einkommen kann ich nur schätzen aufgrund der Berufe und Google. Mutter 1.700 Vater 2.000 |
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#4
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| Hallo Wansta , Eltern sind grundsätzlich ihren Kindern unterhaltspflichtig bis sie eine erste Ausbildung haben. Die Ausbildung sollte zielstrebig durchgeführt werden. Dies scheint hier nicht der Fall zu sein. Zitat:
Die Mutter könnte aber dann Miete von ihm verlangen. Solange er nicht in Ausbildung ist steht im kein Unterhalt zu. Alles sehr schwierig einzuschätzen. Der Unterhaltsanspruch volljähriger Kinder gegen ihre Eltern - Studienfinanzierung - Geld+BAföG - Studis Online lg edy |
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#5
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| Guten Morgen, 1. Nebenjob suchen - studierende haben genügend Zeit dazu. Besonders wenn sie sich ja eh nicht ins Zeug legen können oder wollen! 2. Von zu Hause ausziehen und das Kindergeld beantragen 3. Den Vater auf Unterhalt verklagen - eine Leistungsfähigkeit soll ja nach erster Aussage, bestehen. Er ist am studieren und hat bislang nicht abgebrochen. Ich wüsste nicht, aus welchem Grund hier keine Zielstrebigkeit vorläge. Das er vielleicht irgendwann abbricht, es nicht schafft oder das Fach wechselt sind aktuell ungelegte Eier. 4. Unterhaltspflicht der Mutter prüfen. Nach seinem Auszug ist evtl. auch sie zum barunterhalt verpflichtet. 5. Dem jungen Mann in den hintern treten, sodass er die Punkte 1-4 nicht schleifen lässt! |
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| kindergeld, studium, unterhalt |
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