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#1
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| Hallo, mein Ex-mann hat die Unterhaltszahlung für mich einfach eingestellt. Er behauptet, er sei jetzt Arbeitslos und würde lediglich Arbeitslosengeld erhalten. Muss er mir das nachweisen? Was kann ich tun, wenn er Recht haben sollte? Ich habe lediglich einen 400 Euro Job, der zum Leben nicht reicht. Danke, Marlies |
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#2
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| Hallo, ja, dein Mann muss sein Einkommen nachweisen. Du hast einen Auskunftsanspruch. Wenn er weniger verdient oder nur noch Arbeitslosengeld bekommt, dann kann es durchaus sein, dass du keinen Unterhaltsanspruch mehr hast. Allerdings verringert sich auch sein Selbstbehalt um ca. 100 Euro und er kann keine berufsbedingten Aufwendungen mehr von seinem Einkommen absetzen. Du müsstest, wenn du wirklich keinen Unterhaltsanspruch mehr haben solltest, einen Antrag auf ergänzende Hartz IV Leistung beim Jobcenter stellen. Oder aber, falls möglich, einen Vollzeitjob annehmen. Ob du dazu verpflichtet bist, hängt davon ab, ob du kleine Kinder hast oder nicht. Gruss |
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| Stichworte |
| arbeitslos, arbeitslosengeld, ehegattenunterhalt, unterhaltszahlung |
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