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  #1  
Alt 22.06.2010, 16:09
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Registriert seit: 22.06.2010
Beiträge: 1
Standard Unterhalt 1. Kind bei neuer Ehe und 2. Kind

Hallo,
ich bräuchte mal Hilfe.
Mein Mann hat aus erster Ehe ein Kind im Alter von 16 Jahren.
Ich bin nun schwanger.
Meine Frage nun: Wir haben derzeit beide Steuerklasse 4. Wenn ich in die Elternzeit gehe, wird mein Mann wohl in die Steuerklasse 3 gehen. Dann ist sein Nettogehalt ja höher als jetzt.
Muss er dann auch mehr Unterhalt an sein 1. Kind zahlen?
Danke für Eure Antworten ;-)
Gruß
Mone
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  #2  
Alt 28.06.2010, 11:21
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Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 74
Standard Kindesunterhalt für Kinder aus unterschiedlichen Ehen

Hallo,

der Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Diese stellt auf das Nettoeinkommen ab. Steigt es soweit an, dass der unterhaltspflichtige in eine höhere Tabellenstufe kommt, so muss auch mehr unterhalt gezahlt werden. Entscheidend ist also, wieviel dein Mann mehr bekommt.

Gruss
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  #3  
Alt 12.07.2010, 13:10
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Registriert seit: 11.07.2010
Ort: Leipzig
Beiträge: 29
Standard

Manchmal bleibt man aber auch in der Einkommensklasse auch wenn man mehr verdient, weil er dann ja auch eine Unterhaltsverpflichtung mehr hat... also ich glaube auch bei etwas höherem Einkommen ist die höherstufung eher unwahrscheinlich
__________________
Bei weiteren Fragen stehe ich gern auch per PN zur Verfügung.

LG Justi



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  #4  
Alt 29.09.2010, 23:28
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Registriert seit: 29.12.2009
Beiträge: 15
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Darf man eigentlich Lohnsteuerklasse 4 arbeiten und den Nettolohn zugrunde legen? Ich hatte auch mal den Fall und das Jugendamt teilte mir mit, dass bei der Berechnung des Unterhaltes Lohnsteuerklasse 3 angenommen wird, auch wenn man tatsächlich 4 hat. Ich fand das damals auch extrem unfair meiner neuen Frau gegenüber, aber ich habe denen natürlich geglaubt. Also wie ist das eigentlich geregelt?
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  #5  
Alt 30.09.2010, 10:25
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Beiträge: 319
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Zitat:
Zitat von Gast09 Beitrag anzeigen
Ich fand das damals auch extrem unfair meiner neuen Frau gegenüber, aber ich habe denen natürlich geglaubt. Also wie ist das eigentlich geregelt?
ich verstehe hierbei jetzt nicht, weshalb dies unfair deiner frau gegenüber sein sollte, da sie mit deinen unterhaltsverpflichtungen doch gar nichts zu tun hat?!
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  #6  
Alt 30.09.2010, 12:14
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Beiträge: 15
Standard ...

Unterhaltszahlungen in der Steuererklärung
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  #7  
Alt 30.09.2010, 12:35
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Registriert seit: 12.08.2010
Ort: Rheinland-Pfalz
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an der stelle seiner neuen frau würde ich mich nicht zusammenveranlagen und gut ist. dann können mir die altlasten meines partner vollkommen egal sein. und wenn ich es trotzdem möchte ist das dann mein pech. von benachteiligung kann ich ja wohl nur sprechen wenn ich KEIN wahlrecht hätte...

natürlich kann man jetzt wieder argumentieren, dass ich dann auf die splittingtabelle verzichten muss und der höheren steuerprogression unterliege. aber das hatte man unverheiratet ja auch nicht gekannt, und wenn ich nur wegen der splittingtabelle heirate...!
meinen partner heirate ich weil ich ihn so akzeptiere (mit seinen finanziellen verpflichtungen) oder eben nicht. diese dinge gehören zu ihm und das sollte mir vorher bewusst sein.

rein von der sachlage her und der thematik, hast du allerdings vollkommen recht, larun2710!
danke für die aufklärung. das ist mir im ersten moment nicht eingefallen!

Geändert von Coldplay (30.09.2010 um 12:43 Uhr)
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