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  #1  
Alt 02.01.2010, 16:20
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Registriert seit: 30.12.2009
Beiträge: 2
Standard Unterhalt bei einem volljährigen und einem minderjährigen Kind?

Hallo,
ich hätte da mal einige Fragen und hoffe auf Antwort!
Ich habe eine volljährige Tochter, die bei mir wohnt und sich noch in der Ausbildung befindet, und eine 13 jährige Tochter, die bei der Mutter wohnt.
Bisher hat sich der Unterhalt für die beiden Kinder ja gegenseitig aufgehoben.
Doch wie sieht das jetzt aus , da meine Älteste 18 ist?

Meine Exfrau verlangt jetzt Unterhalt für die 13 jährige obwohl die Älteste Tochter noch bei mir wohnt und von mir unterhalten wird(Kleidung, Fahrtkosten, usw.)?

Wie verhält sich das mit dem Barunterhalt für die Volljährige, obwohl sie noch bei mir wohnt?

Was wird bei der Berechnung des Barunterhaltes alles berücksichtigt bzw.angerechnet?

Steht der Volljährigen jetzt das Kindergeld zur freien Verfügung?

Muss meine Exfrau für die Volljährige(die ja noch bei mir wohnt) Barunterhalt zahlen, obwohl sie ja auch noch ein Kind in Ihrem Haushalt zu versorgen hat?

Ich hoffe das mir jemand meine Fragen beantworten kann und verbleibe mit lieben Grüßen
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  #2  
Alt 03.01.2010, 20:10
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Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 85
Standard Unterhalt für volljährige Kinder

Hallo,

was für eine Ausbildung macht denn deine Tochter? Schulausbildung, Uni oder berufliche Ausbildung? Hat sie Einkommen? Wenn ja, wieviel?
Das spielt für die Beantwortung der Frage ein Rolle.

Du bist jetzt auch barunterhaltspflichtig für deine älteste Tochter, die bei dir wohnt. Allerdings wird ein Teil deiner fortbestehenden "Betreuung" auf den Unterhaltsanspruch angerechnet.

Grundsätzlich besteht der Unterhaltsanspruch deiner volljährigen Tochter und wenn du ihn allein befriedigst, dann könnte sich das auch weiterhin mit dem Unterhaltsanspruch deinere minderjährigen Tochter ausgleichen.

Es kommt aber auch auf die Einkommensverhältnisse von dir und deiner Ex-Partnerin an? Unter Umständen muss einer ja mehr zahlen. Das kann man aber nur beantworten, wenn man die Höhe des Einkommens kennt.


Kindergeld: es steht dem Volljährigen zur Verfügung, wird aber auf den Unterhaltsanspruch voll angerechnet. Hat er also das Kindergeld, so kürzt sich sein Unterhaltsanspruch automatisch.
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  #3  
Alt 04.01.2010, 14:40
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Registriert seit: 30.12.2009
Beiträge: 2
Standard

Hallo Alexandra,
danke für Deine Antwort.

Meine Tochter macht eine Ausbildung als Konditoreifachverk. (2.LJ) und verdient ca 295 € im Monat. Für Fahrtkosten zahlt sie 85€ im Monat.
Ich verdiene ca. 1600 € und das Einkommen meiner Exfrau(wieder verheiratet) beläuft sich auf ca 650 €.
Es würde mich jetzt interessieren, was ich meiner Volljährigen Tochter zahlen muss bzw. was steht Ihr zu? Wie wird das berechnet?
Bin ich meiner minderjährigen Tochter gegenüber wieder zu Unterhalt verpflichtet oder hebt sich das gegenseitig auf?
Wie verhält sich das mit meiner Expartnerin und deren Barunterhaltspflicht gegenüber unserer Volljährigen Tochter?

Ich weis, das sind eine Menge Fragen, aber ich hoffe trotzdem auf eine Antwort und verbleibe mit lieben Grüßen
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  #4  
Alt 04.01.2010, 17:27
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Registriert seit: 16.09.2009
Beiträge: 27
Standard Unterhalts-Bedarf volljähriger Kinder

Hallo,

der Bedarf, d.h. der Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes ist abhängig vom Einkommen der Eltern. Also: du musst dein Einkommen und das deiner Ex-Frau zusammenrechnen und dann in die Düsseldorfer Tabelle 2010 schauen. Dort kannst du dann die Höhe des Unterhaltsanspruchs deiner Tochter ablesen. Darauf wird dann ihr Einkommen und gegebenenfalls das Kindergeld angerechnet.
Genauso ist es beim Anspruch deiner minderjährigen Tochter.

Die Eltern müssen anteilig ihrem Einkommen zahlen. Wenn du also drei Viertel des Einkommens verdienst (Mutter und Vater) dann musst du auch drei Viertel des Unterhalts zahlen.
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