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#1
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| Eine Frage: Gem. Scheidungsfolgevereinbarung lebt meine Tochter (14 Jahre) bei der Mutter. Aufgrund einer Erkrankung meiner Ex-Frau (Stationäre Behandlung) lebt meine Tochter seit Ende September auf Wunsch der Mutter bei mir. Bis mindestens zum Jahresende wird das wohl auch so bleiben. Natürlich habe ich die monatlichen Unterhaltszahlungen eingestellt, möchte aber wissen, ob ich für diese Zeit selbst Kindesunterhalt von meiner Ex verlangen kann. Gleiches würde ich gern für die Kindergeldzahlungen wissen. Ich meine, dieses würde mir, nach Abzug fester Kosten, die meine Ex zahlt ( Musikschule, Sportverein etc.) ebenfalls zustehen. Bitte das Forum um Info. Danke vorab! |
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#2
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| Hallo Hacker, Bei der Scheidungsfolgenvereinbarung handelt es sich doch bestimmt um einen Titel? Dieser muss unbedingt bedient werden,da sonst eine Vollstreckung eingeleitet werden kann. Hier wäre eine Vereinbarung (Lösung) zwischen dir und deiner EX sinnvoll. Bei der EX laufen evtl.die Kosten für die Tochter weiter (größere Wohnung usw). Die wirkliche Ersparnis (weniger Heizung/Wasser/Strom) usw. sollte sie an dich weitergeben . lg edy |
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