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Alt 11.12.2011, 19:11
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Standard Unterhalt - ein Brief von Landkreis

Hallo zusammen.

Wohne getrennt mit der Frau seit Juli. Die Kinder sind bei der Frau, das war ihr Entscheidung. Sagte "Ich gebe dir kein Kind ab". Okay, für die Kinder ist auch besser, wenn sie alle zusammen sind... Vor 2 Tage hab vom Unterhaltdienst einen Brief, die fordern von mir ab Januar 2012 199 Euro monatlich. Dazu überweise ich sowieso 70 Euro nach der Vorderung der JA. Aber. Ab 1.1.12 bekomme ich andere Lohnsteyerklasse, 1 oder 5, weiss ich noch nicht. Und mein mittlerer Lohn - jetzt 1450 Brutto, 1200 Netto (eine Leihfirma) - verringert sich dementsprechend bis 1100 und sogar noch mehr, bis ca. 950-980 Euro Netto, mit der Lohnsteyerklasse 5.

Ich kläre noch beim Finanzamt aus, welche Klasse ich bekomme. Oder kann Jemand hier sagen?

Also, dürfen die so was von mir fordern? Mit 1000 Euro in der Tasche minus 420 warm minus ca. 40 Versicherungen minus 18 Euro GEZ minus 25 Strom minus 270 an die Stadtkasse... Hmm... Was bedeutet denn das Wort "Selbstgehalt"?

Und die Schreiben - "für die gerichtliche Klärung von Grund und Höhe des Unterhaltsanspruches ausschließlich die Zivilgerichte zuständig sind". Bedeutet das, dass ein Viderspruch sinnlos ist? Nur zum Gericht?

Danke im voraus.

Geändert von Klik (11.12.2011 um 19:54 Uhr)
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