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  #1  
Alt 30.10.2009, 16:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.10.2009
Beiträge: 1
Standard Unterhalt fuer 1 gemeinsames Kind

Hallo,

ich habe heute nach 18 !!!! Monaten einen endgueltige monatlichen Zahlbetrag meines getrennt lebenden Mannes erhalten. (Er hielt die Unterlagen schlicht zurueck!)

Eckdaten: meine Tochter ist 5 Jahre alt
sie ist das einzige Kind meines noch-Mannes
ich habe auf Unterhalt fuer mich verzichtet
mein noch-Mann ist mit seinem Einkommen auf Rang 4 der Dt
eingestuft

Nun meine Frage: Warum muss er nur 242 Euro zahlen, wenn die DT doch fuer 3 unterhaltsplichtige Personen ausgelegt ist, er aber nur fuer 1 Person zahlt und gibt es eine gueltige Tabelle, die sich nach der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen richtet. Womit kann ich eigentlich rechnen?

Vielen Dank schon jetzt
Melanie
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  #2  
Alt 31.10.2009, 00:04
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Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 85
Standard Düsseldorfer Tabelle bei nur einem unterhaltsberechtigtem Kiind

Hallo Melanie,

ja, du hast Recht, die Düsseldorfer Tabelle ist, so wie sie da steht, auf den Fall von zwei Kindern und einem unterhaltsberechtigtem Ehepartner zugeschnitten. Ist nur ein unterhaltsberechtigtes Kind vorhanden, so hat eine Höherstufung zu erfolgen. Ob um eine oder zwei Stufen ist eine Frage des Einzelfalls und wird von den Gerichten unterschiedlich beantwortet. Es hängt u.a. davon ab, ob das Einkommen evt. an der Ober- oder Untergrenze einer Stufe der Düsseldorfer Tabelle liegt.

Gruss
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