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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
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  #1  
Alt 14.12.2009, 17:44
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.12.2009
Beiträge: 1
Standard Unterhalt für 1 Kind

Hallo,

ich lebe nun getrennt von meiner nicht ehelichen Partnerin die im Februar 2010ein Kind von mir erwartet das bei Ihr leben wird.
Was muss ich bei einem Netto Einkommen von ca. 2000€ für das Kind 2010 laut DDT bezahlen ??
Muß ich Unterhalt für meine Partnerin bezahlen, auch wenn wir nicht verheiratet sind und nur in "wilder Ehe" zusammne gelebt haben ??
Werden meine Schulden vom Hausbau bei der Berechnung der Unterhaltszahlungen berücksichtigt ??
Fragen über Fragen.

Danke für Eure Hilfe

zenga
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  #2  
Alt 14.12.2009, 23:41
Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2009
Beiträge: 45
Standard Unterhalt für ein Kind

Hi,

also bei 2000 Euro netto Einkommen musst du nach der Düsseldorfer Tabelle zunächst 310 Euro abzüglich hälftigem Kindergeld zahlen. Die Düsseldorfer Tabelle wird aber 2010 wohl wieder geändert werden. Da muss man mit ca 20 euro mehr rechnen.

Für deine nichteheliche Partnerin musst du für die Mutterschutzzeit, also ein paar Wochen vor und nach der Geburt Unterhalt zahlen.

Ein Tipp von mir: schau, dass du ein gutes Verhältnis zu der Mutter bekommst und kümmere dich um das gemeinsame Sorgerecht, wenn du nicht lediglich Zahlvater sein willst. Das gemeinsame Sorgerecht bekommst du nach der jetztigen Rechtslage nur mit einwilligung der Mutter. (Es wird sich aber in absehbarer Zeit wohl was ändern. )
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