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#1
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| Hallo, ich habe vier Kinder. Wie ist es da mit der Düsseldorfer Tabelle? Wie kann ich da meine Unterhaltsverpflichtung ablesen? Ich hab mal gehört, die ist nur auf zwei Kinder bezogen. Danke, Tim |
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#2
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| Hi Tim, die Düsseldorfer Tabelle geht davon aus, dass 3 unterhaltspflichtige Personen vorhanden sind, also etwa ein Ehegatte und 2 Kinder. Oder aber nur 3 Kinder. Sind mehr unterhaltspflichtige Personen vorhanden, so berechnet sich der Unterhalt aus der nächst niedrigeren Tabellenstufe. Sind also ein Ehegatte und 4 Kinder unterhaltsberechtigt, so kann der Unterhalt aus der übernächsten niedrigeren Einkommensstufe berechnet werden. Allerdings entscheiden hier nicht alle Oberlandesgerichte einheitlich. Manchmal wird auch vertreten, dass bei 4 Kindern nur eine Einkommensstufe niedriger angesetzt werden darf. Es kommt da auf die weiteren Umstände des Einzelfalls an. |
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#3
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| ich dachte, die DT wäre auf zwei unterhaltspflichtige personen ausgelegt? (das thema ist aus 2009, vielleicht war dies noch anders) |
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#4
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| Die Düsseldorfer Tabelle geht nunmehr von 2 Unterhaltsberechtigten aus. Somit dürfte in der Praxis eine Herabstufung um 2 Einkommensstufen zulässig sein. |
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| Stichworte |
| düsseldorfer tabelle, kinder, unterhalt |
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