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Zurück   Forum zu Scheidung, Unterhalt, Familienrecht > Unterhaltsrecht - Unterhalt > Kindesunterhalt

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  #1  
Alt 13.10.2009, 21:09
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Registriert seit: 18.08.2009
Beiträge: 244
Standard Unterhalt für 4 Kinder

Hallo,

ich habe vier Kinder. Wie ist es da mit der Düsseldorfer Tabelle? Wie kann ich da meine Unterhaltsverpflichtung ablesen? Ich hab mal gehört, die ist nur auf zwei Kinder bezogen.

Danke, Tim
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  #2  
Alt 14.10.2009, 21:50
Uwe Uwe ist offline
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Registriert seit: 16.09.2009
Beiträge: 22
Standard Unterhalt für Kinder und Düsseldorfer Tabelle

Hi Tim,

die Düsseldorfer Tabelle geht davon aus, dass 3 unterhaltspflichtige Personen vorhanden sind, also etwa ein Ehegatte und 2 Kinder. Oder aber nur 3 Kinder.

Sind mehr unterhaltspflichtige Personen vorhanden, so berechnet sich der Unterhalt aus der nächst niedrigeren Tabellenstufe. Sind also ein Ehegatte und 4 Kinder unterhaltsberechtigt, so kann der Unterhalt aus der übernächsten niedrigeren Einkommensstufe berechnet werden.

Allerdings entscheiden hier nicht alle Oberlandesgerichte einheitlich. Manchmal wird auch vertreten, dass bei 4 Kindern nur eine Einkommensstufe niedriger angesetzt werden darf. Es kommt da auf die weiteren Umstände des Einzelfalls an.
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  #3  
Alt 09.09.2010, 15:38
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.08.2010
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 319
Standard

ich dachte, die DT wäre auf zwei unterhaltspflichtige personen ausgelegt? (das thema ist aus 2009, vielleicht war dies noch anders)
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  #4  
Alt 29.09.2010, 12:55
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.01.2010
Beiträge: 15
Standard Herabstufung

Die Düsseldorfer Tabelle geht nunmehr von 2 Unterhaltsberechtigten aus. Somit dürfte in der Praxis eine Herabstufung um 2 Einkommensstufen zulässig sein.
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Stichworte
düsseldorfer tabelle, kinder, unterhalt

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