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  #1  
Alt 20.07.2010, 18:59
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Registriert seit: 20.07.2010
Beiträge: 1
Standard Unterhalt für Kind in der Schweiz, Vater in Deutschland

Guten Tag

Folgende Situation:

Mein Vater lebt und arbeitet in Deutschland (sein Brutto-Einkommen beträgt 44'646 EUR) und ich in der Schweiz bei meiner Mutter.
Meine Eltern sind in Deutschland geschieden worden. Wir sind deutsche Staatsangehörige. Ich bin Einzelkind und 22 Jahre alt.

Momentan arbeite ich teilzeit (nach abgeschlossener Lehre) und werde nächsten Monat meine Schulbildung als Vollzeit-Lehrgang fortsetzen (Berufsabitur). Danach möchte ich mit meinem Studium beginnen.

Mein Vater hat früher schon unregelmässig Unterhalt bezahlt (sowie ihm passende Unterhaltsbeträge). Meinen beiden Eltern ist schon seit langer Zeit bekannt, dass ein Studium mein Ziel ist.
Meine Mutter unterstützt mich soweit es geht, mein Vater interessiert sich für nichts

Folgende Frage:

- Welches Staatsrecht verpflichtet?
- Wie hoch sind die von meinem Vater zu leistenden Unterhaltskosten?
- An wen kann ich mich wenden? (und für den Fall, dass er keinen bzw. nur einen geringen Unterhalt zahlen möchte)


Vielen Dank für Informationen,

Kasia
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  #2  
Alt 30.07.2010, 17:16
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Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 74
Standard Unterhalt bei Volljährigkeit und Studium-Wunsch

Hallo,

also grundsätzlich müssen Eltern nur eine Ausbildung finanzieren. Die hast du ja wohl schon beendet und sogar schon gearbeitet. Da stellt sich sicher die Frage, ob du überhaupt einen Anspruch auf Unterhalt hättest, wenn du studieren willst. Das ist ziemlich zweifelhaft.
Baut denn dein Studium auf die Ausbildung auf? Ist die Ausbildung evt. für das Studium notwendig? Wenn das alles nicht zutrifft, hilft es auch wohl nix, wenn der Wunsch zu studieren schon frühzeitig vorlag und den Eltern bekannt ist.

Welches Recht anzuwenden ist? Der Vater muss verklagt werden und die Klage ist am Wohnsitz des Vaters zu erheben. Also ist deutsches Recht maßgebend.

Gibt es in der Schweiz so etwas wie BaföG? Mann kann aber heutzutage auch deutsches BAföG beziehen, wenn man in einem EU-Land studiert. Da müsstest du dich mal informieren, wenn es mit dem Unterhaltsanspruch dem Vater gegenüber nicht geht, wovon ich jetzt mal ausgehe.

Gruss
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  #3  
Alt 05.08.2010, 15:01
Ali Ali ist offline
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Registriert seit: 05.08.2010
Beiträge: 3
Standard

Hallo Kasia

Auch wenn Ihr deutsche Staatsangehörige seid, richtet sich Dein Unterhaltsanspruch nach schweizerischem Recht, da Du in der Schweiz Wohnsitz begründest. Massgebend ist zuerst einmal, was im Scheidungsurteil Deiner Eltern verfügt wurde betreffend Deines Unterhaltsanspruchs gegenüber Deinem Vater.
In der Schweiz richtet sich die Unterhaltspflicht nach Art. 276 Abs. 2 ZGB und bei Mündigen in Verbindung mit Art. 277 Abs. 2 ZGB. Diese Artikel besagen, dass die Unterhaltspflicht der Eltern grundsätzlich besteht, bis das Kind erwerbsfähig ist. Unter Erwerbsfähigkeit wird der Abschluss einer Berufsausbildung verstanden. Du hast eine Berufsausbildung abgeschlossen, nach Gesetz und herrschender Rechtsprechung in der Schweiz ist es Dir damit zu zumuten, Deinen weiteren Ausbildungsweg aus eigenen Mitteln zu finanzieren.

@Lara
Irrtum, die Unterhaltsklage muss nicht zwingend in Deutschland geführt werden. Kasia kann die Unterhaltsklage auch am Gericht an ihrem Wohnsitz einreichen und dieser ist in der Schweiz.
Nein, in der Schweiz gibt es kein BAföG, es gibt Stipendien. Diese sind jedoch kantonal geregelt, d.h., in jedem Kanton gelten andere Regeln. Des Weiteren ist Dein Hinweis auf einen möglichen BAföG-Bezug bei einem Studium in einem anderen EU-Land irrelevant, denn die Schweiz ist bekanntermassen kein EU-Land (auch wenn sie mitten in der EU liegt).

Gruss
Ali
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