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#1
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| Hallo, mein Mann und ich sind seid 5 Jahren geschieden. Unsere Tochter wird nun nächsten Monat 18 Jahre alt. Unser Sohn ist 16. Bisher hat mein Mann den Unterhalt für die Kinder anstandslos gezahlt. Nun ist er der Auffassung, dass auch ich Unterhalt für die dann 18jährige zahlen muss. Ich bin 30 Stunden in der Woche berufstätig. Unsere Tochter geht noch zur Schule (Gymnasium). Hat mein Ex Recht? Wie ist das mit dem Kindergeld? Danke, Martina |
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#2
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| Wenn das Kind volljährig wird, so muss auch derjenige Elternteil, bei dem das Kind wohnt, Barunterhalt leisten, also eine Geldzahlung. Bis zum 18. Lebensjahr konnte dieses Elternteil seine Unterhaltsverpflichtung durch die tatsächliche Betreuung erfüllen, sog. Betreuungsunterhalt. Mit der Volljährigkeit braucht das Kind jedoch keine Betreuung mehr, also ist nun von beiden Elternteilen Geld als Unterhalt zu zahlen. Grundsätzlich muss jeder dem Verhältnis seines Einkommens entsprechend zahlen. Allerdings können für Verpflegung und Unterkunftskosten Abzüge gemacht werden, die sogar den Unterhaltsanspruch komplett entfallen lassen können. Das Kindergeld muss sich das volljähige Kind nun komplett anrechnen lassen. Fazit: du wirst erst einmal nicht zahlen müssen, zudem du den großen Selbstbehalt von 1100 Euro für dich verbuchen kannst. |
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| 18 jahre, kindergeld, schule, unterhalt für kinder |
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