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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
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Zurück   Forum zu Scheidung, Unterhalt, Familienrecht > Unterhaltsrecht - Unterhalt > Kindesunterhalt

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  #1  
Alt 20.01.2012, 11:58
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Registriert seit: 20.01.2012
Beiträge: 2
Standard Unterhalt für Schulbesuch nach der Ausbildung

meine Tochter ist 22 Jahre und beendet im Sommer 2012 ihre Ausbildung. Danach möchte sie ihr Fachabi nachholen. Sie wohnt z. Zt. in einer eigenen Wohnung und bekommt Unterhalt vom Vater. Nach der Ausbildung wird sie wieder zu mir ziehen, das sie ja keine Ausbildungsvergütung bekommt. Das heißt ich "zahle" ihr weiterhin Unterhalt.
Meine Frage: hat sie zusätzlich auch noch Anspruch auf Unterhaltszahlung vom Vater?

Vielen Dank
BirgitSylterin
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  #2  
Alt 20.01.2012, 13:27
edy edy ist offline
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Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 702
Standard

Hallo BirgitSylterin,

Kindesunterhalt bekommt die Tochter nur bis zur ersten abgeschlossenen
Ausbildung.

Ihr steht also kein Unterhalt mehr zu.

Evtl. kann sie Bafög beantragen.

lg
edy
__________________
Ein freundliches "Hallo" setzt sich auch in Foren
immer mehr durch.
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  #3  
Alt 20.01.2012, 16:16
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Registriert seit: 20.01.2012
Beiträge: 2
Unglücklich

Hallo edy,

das hatte ich befürchtet

Aber trotzdem Danke für deine Information.


schönes Wochenende
BirgitSylterin
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