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#1
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| meine Tochter ist 22 Jahre und beendet im Sommer 2012 ihre Ausbildung. Danach möchte sie ihr Fachabi nachholen. Sie wohnt z. Zt. in einer eigenen Wohnung und bekommt Unterhalt vom Vater. Nach der Ausbildung wird sie wieder zu mir ziehen, das sie ja keine Ausbildungsvergütung bekommt. Das heißt ich "zahle" ihr weiterhin Unterhalt. Meine Frage: hat sie zusätzlich auch noch Anspruch auf Unterhaltszahlung vom Vater? Vielen Dank BirgitSylterin |
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#2
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| Hallo BirgitSylterin, Kindesunterhalt bekommt die Tochter nur bis zur ersten abgeschlossenen Ausbildung. Ihr steht also kein Unterhalt mehr zu. Evtl. kann sie Bafög beantragen. lg edy
__________________ Ein freundliches "Hallo" setzt sich auch in Foren immer mehr durch. |
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#3
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| Hallo edy, das hatte ich befürchtet ![]() Aber trotzdem Danke für deine Information. schönes Wochenende BirgitSylterin |
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