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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


Zurück   Forum zu Scheidung, Unterhalt, Familienrecht > Unterhaltsrecht - Unterhalt > Kindesunterhalt

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  #1  
Alt 23.05.2011, 07:48
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Standard Unterhalt für Tochter(Schule) die mit einem Freund(Einkommen) zusammenwohn

Ich wohne mit meinem Freund zusammen und mache eine Ausbildung.
Bis jetzt zahlen wir die Wohnung gemeinsam, er natürlich den größeren Anteil da er vieel mehr verdient.

Die Ausbildung werde ich jetzt aber abbrechen(im 2ten von 3,5 Jahren)
weil ich sehe das das die Falsch Ausbildung für mich ist. ;-(

Und werde zu diesem Schuljahr 2011 eine andere Ausbildung anfangen.
Das ist aber eine Chemieschule, die nur 2 Jahre dauert, und ich dabei nix verdiene.
Sie kostet sogar über 300€/Monatlich. Das übernimmt freundlicherweise meine Mutter.

Mir geht es jetzt hier um den Wohnunterhalt den ja meine Eltern mir zahlen müssen,
während ich in die Schule/Ausbildung gehe.

Welchen Anteil von unserer Wohnmiete müssen meine Eltern zahlen,
und in wie weit wird das Brutto-Jahreseinkommen meines Freundes beachtet/ oder irgendwo dazugerechnet?!?!

Danke schon mal für euere Antworten!
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  #2  
Alt 23.05.2011, 11:23
edy edy ist offline
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Hallo fofi ,

Wie alt bist du?
Die Eltern können dir anbieten bei ihnen zu wohnen.

Sollte die Schule weiter weg sein und du nicht mehr bei den Eltern wohnen
können,hättest du einen Unterhaltsanspruch von 670€.

Angerechnet werden BAB (musst du beantragen) und das Kindergeld.

Das Einkommen deines Freundes spielt keine Rolle.

Die Mutter könnte allerdings auch die 300€ für die Schule als Unterhalt

anrechnen.

Zitat:
Mir geht es jetzt hier um den Wohnunterhalt den ja meine Eltern mir zahlen müssen,
während ich in die Schule/Ausbildung gehe.
Also einen speziellen Wohnunterhalt müssen sie dir nicht zahlen.

lg
edy
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  #3  
Alt 23.05.2011, 12:16
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Naja, mir gehts hauptsächlich darum, das auch mein Vater was zahlt.

Meine Eltern haben sich getrennt.
Mein Vater ist recht geizig und zahlt sehr ungewollt etwas.

Mein Mutter würde mir alles zahlen, aber sie will ja auch das der Vater was zahlt,
wenns sein muß per Gesetz.

Ich werde 21 dieses Jahr.

Wegen der gemeinsamen Wohnung,
es ist so, das ich und mein Freund waren kurz davor uns ne gscheite Wohnng zu holen,
(bis jetzt 1Zimmer 25qm ) und waren schon auf der Suche,
haben das jetzt aber eingestellt, da ich mich entscheiden habe die andere Ausbildung zu starten.
Demnach habe ich keine Vergütung mehr, und für Ihn alleine das zu tragen wäre zu viel.

Jetzt will ich nur wissen, ob ein Anteil/die Hälfte der Wohnmiete, falls wir eine größere Wohnung doch noch wollen,
die Eltern jeweils zur Hälfte zahlen müssen.
Also hauptsächlich der Vater, die Mutter würe es auch sogar frewillig tun.
Sie zahlt mir ja auch freiwillig die Schule...

Wir überlegen eine 2zimmer Wohnung mit 60-70qm zu holen in dem Bereich von 700-800€
Das wären dann 400€ von den Eltern, oder jewils 200 vonm Papa und 200 von der Mama,

oder?

So änlich hatt mir das ja meien mama vorgerechnet, da sie sich informiert hatt.
Ich soll mich nur noch schlau machen, ob das was ausmacht, das in der Wohnung mein Freund mit angegeben ist,
und Verdient und auch die Miete mit zahlt.

Oder kann mir jemand sagen wo es da eine Beratungsstelle für sowas gibt?

Geändert von fofi (23.05.2011 um 12:30 Uhr)
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  #4  
Alt 23.05.2011, 13:10
edy edy ist offline
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Hallo fofi,

Zitat:
Jetzt will ich nur wissen, ob ein Anteil/die Hälfte der Wohnmiete, falls wir eine größere Wohnung doch noch wollen,
die Eltern jeweils zur Hälfte zahlen müssen.
Wie geschrieben, hast du einen Unterhaltsbedarf von 670€.

Dir würden 670€ zu stehen ( incl.Kindergeld).

Diesen Betrag müssten deine Eltern im Verhältnis ihrer Einkommen
zahlen.( Vorausgesetzt sie verdienen genug).

Was du mit diesem Betrag machst ist deine Sache.(kannst es auch für
die Miete verwenden).

Wie hoch ist das Einkommen jedes Elternteils ?

Mit der Wohnung würde ich so lange warten bis der Unterhalt von deinem
Vater auch wirklich regelmäßig überwiesen wird.

lg
edy
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  #5  
Alt 23.05.2011, 13:24
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Zitat:
Zitat von edy Beitrag anzeigen
Hallo fofi,



Wie geschrieben, hast du einen Unterhaltsbedarf von 670€.

Dir würden 670€ zu stehen ( incl.Kindergeld).

Diesen Betrag müssten deine Eltern im Verhältnis ihrer Einkommen
zahlen.( Vorausgesetzt sie verdienen genug).

Was du mit diesem Betrag machst ist deine Sache.(kannst es auch für
die Miete verwenden).

Wie hoch ist das Einkommen jedes Elternteils ?

Mit der Wohnung würde ich so lange warten bis der Unterhalt von deinem
Vater auch wirklich regelmäßig überwiesen wird.

lg
edy
Danke, Du hast mir sehr geholfen.

Aber gibt es auch irgendwo Anlaufstellen vom Staat/Gemeinde wie auch immer,
wo man sich über sowas informerien kann?

Nicht jeder kann sich einen Anwalt leisten?
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  #6  
Alt 23.05.2011, 13:37
edy edy ist offline
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Hallo fofi,

Wenn du oben die Zeile dicker schwarzer Balken anklickst,erhälst du jede Menge weitere Infos.

Wenn du kein Geld für RA + Prozess hast kannst du PKH (Prozesskostenbei-
hilfe) beantragen.Könnte dann für dich kostenlos sein.

Suche dir einen guten RA für Familienrecht,lass dich über PKH aufklären,
ob der RA diese für dich beantragt.
Vorher immer fragen was für Kosten für dich entstehen.( auch bei Beratung).

Bis zum 18 Lebensjahr übernimmt auch das Jugendamt Unterhaltsberechnungen,

du bist zwar schon 21 aber nachfragen kostet ja nichts.

Was hier geschrieben wird, könnte ein Richter auch anders sehen.

lg
edy
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  #7  
Alt 23.05.2011, 13:47
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Zitat:
Zitat von edy Beitrag anzeigen
Hallo fofi,

Wenn du oben die Zeile dicker schwarzer Balken anklickst,erhälst du jede Menge weitere Infos.

Wenn du kein Geld für RA + Prozess hast kannst du PKH (Prozesskostenbei-
hilfe) beantragen.Könnte dann für dich kostenlos sein.

Suche dir einen guten RA für Familienrecht,lass dich über PKH aufklären,
ob der RA diese für dich beantragt.
Vorher immer fragen was für Kosten für dich entstehen.( auch bei Beratung).

Bis zum 18 Lebensjahr übernimmt auch das Jugendamt Unterhaltsberechnungen,

du bist zwar schon 21 aber nachfragen kostet ja nichts.

Was hier geschrieben wird, könnte ein Richter auch anders sehen.

lg
edy

Mein Freund hatt ja nen Rechtsschutz,
aber der wird mir nix bringen, oder?

Ansosnten, vielen Dank soweit.
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  #8  
Alt 23.05.2011, 14:06
edy edy ist offline
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Hallo fofi,

Zitat:
Mein Freund hatt ja nen Rechtsschutz,
aber der wird mir nix bringen, oder?
1. ist das der Rechtschutz deines Freundes und nicht deiner.

2.müsste es ein Rechtschutz für Familienangelegenheiten(Familiengericht) sein.

lg
edy
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