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  #1  
Alt 21.08.2011, 20:37
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Standard Unterhalt für volljähriges Kind

Hallo zusammen; auf der Suche nach meinen Fragen bin ich auf dieses Forum gestossen.

Am Samstag ist meine Tochter 18 Jahre alt geworden und geht noch zur Schule; ich zahle Unterhalt für 2 Kinder (der Sohn ist 13 Jahre alt) an meine Ex-Frau. Beide Kinder leben bei der Mutter.

Ich habe gelesen, dass nun beide Elternteile unterhaltspflichtig werden. Bei einem ersten Telefonat mit der Mutter, teilte diese mit, dass meine Tochter sich wegen des Unterhalts nunmehr direkt an mich wenden wird und meine Ex-Frau ja keinen Unterhalt zahlen müsse, da die Tochter ja weiter zu Hause lebt und mit der Gestellung von Wohnraum und Essen....etc. alles abgedeckt sei.

Die Mutter ist wie ich voll berufstätig und hat auch ein sehr gutes Einkommen.

Ist es richtig, dass ich nun als Vater alleinig Barunterhaltspflichtig werde und dem "Kind" Unterhalt zahlen muss und die Mutter muss überhaupt nicht darlegen, wie hoch ihr Einkommen aktuell ist?

Ich habe wirklich keinen Bedarf an einem Unterhaltskrieg mit meiner eigenen Tochter....möchte aber auch ohne einen Anwalt aufzusuchen gut informiert sein.

Wir wird denn der Unterhalt für die 18jährige definitiv ab Volljährigkeit zu berechnen sein?

Vielen Dank und allen noch einen schönen Restsonntag

wünscht Heiner
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  #2  
Alt 22.08.2011, 09:28
edy edy ist offline
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Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 702
Standard

Hallo Heiner,

Zu erst die Frage;besteht ein Titel? wenn ja dann müsste dieser
abgeändert werden.

Ab 18 sind beideElternteile barunterhaltspflichtig und zwar im
Verhältnis ihres EK.

Die Tochter muss folgendes nachweisen:

Ist sie unterhaltsberechtigt(Schule,Ausbildung)?
Einkommen beider Elternteile.
Ihr eigenes EK.

Das Kindergeld wird voll auf den Bedarf angerechnet.

Die Mutter kann dann ihrerseits einen Betrag für Kost und Logis von
der Tochter fordern.

lg
edy
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  #3  
Alt 22.08.2011, 10:35
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Registriert seit: 21.08.2011
Beiträge: 4
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Zitat:
Zitat von edy Beitrag anzeigen
Hallo Heiner,

Zu erst die Frage;besteht ein Titel? wenn ja dann müsste dieser
abgeändert werden.

Ab 18 sind beideElternteile barunterhaltspflichtig und zwar im
Verhältnis ihres EK.

Die Tochter muss folgendes nachweisen:

Ist sie unterhaltsberechtigt(Schule,Ausbildung)?
Einkommen beider Elternteile.
Ihr eigenes EK.

Das Kindergeld wird voll auf den Bedarf angerechnet.

Die Mutter kann dann ihrerseits einen Betrag für Kost und Logis von
der Tochter fordern.

lg
edy
Hallo edy,

danke für Deine Antwort; mit dem Titel weiss ich überhaupt nicht Bescheid, das muss ich in den Unterlagen, ggfls. auch mit Rücksprache der damaligen Anwältin klären.

"Sie" geht noch zur Schule und ist somit, wenn ich das korrekt verstehe, unterhaltsberechtigt. Ein eigenes Einkommen hat sie nicht, jedoch hat sie nun zum 18. vom Opa einen größeren angesparten Betrag erhalten.

Wie rechne ich denn richtig? Beide Nettoeinkommen minus 5% und dann in die D-Tabelle schauen und ablesen. Oder gehen von dem Netto, nach Abzug der 5% nochmals die 950,- EUR SB ab und dann wird abgelesen? Oder sind die 950,- EUR nur zur Berechnung der "Quote" abzugsfähig?

Danke und LG zurück....

Heiner
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  #4  
Alt 22.08.2011, 11:02
edy edy ist offline
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Beiträge: 702
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Hallo Heiner,

Beide bereinigte Nettoeinkommen (um ca. 5% bereinigt) zusammen,Betrag lt.
DT minus volles KG.Kindergeld bekommt die Tochter ausbezahlt.

Der Bedarf ist von beiden Elternteilen im Verhältnis zu zahlen.

Gezahlt werden muss bis zum SB (950€/der bleibt i.d.R.)

lg
edy
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  #5  
Alt 07.09.2011, 09:15
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Zitat:
Kindergeld bekommt die Tochter ausbezahlt.
Das Kindergeld wird an die Eltern ausbezahlt und wird dann auf den Bedarf angerechnet.
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  #6  
Alt 21.09.2011, 13:17
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Die Rechtschutzversicherung (bei mir HUK) zahlt eine Beratungsstunde i.Höhe von 190 Eus beim Anwalt.
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