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#1
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| Hallo Forum. Ich wollte mir mal Eure Meinung zu meiner Unterhaltsfrage einholen. Zur Info: Ich habe seit 17Jaöhren immer pünktlich den Unterhalt bezahlt!!! Mein Sohn hat mit 16J die Hauptschule beendet. Eine Ausbildung die er hätte bekommen können, wollte er nicht und die Ausbildung die er wollte bekam er nicht. Also ging es für zwei Jahre weiter auf eine weiterführende Schule. Mit 19 hat er diese verlassen und im Anschluß hat er dann keine Ausbildungsstelle bekommen. Mit 20 hat er dann eine Ausbildung die Ihm entsprach angefangen. Dieses hat aber leider nur für drei Monate angedauert. Es war dann doch nichts für Ihn. Im August folgte nun eine zweite Ausbildung. Er hat jetzt die Probezeit bestanden. Nun habe ich erfahren, dass er mit seiner Freundin zusammengezogen ist. Diese Arbeitet in Vollzeit für 1000€ netto. Mein Sohn hat eine Ausbildungsvergütung von ca. 750€ plus Kindergeld. Ist es jetzt tatsächlich so, dass ich bis zum Ende der Ausbildung zahlen muß? M.f.G RIK |
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#2
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| Hallo RIK, Sohn mit eigener Wohnung hat einen Unterhaltsbedarf von 670€ monatlich. Durch sein Einkommen und Kindergeld ist der Bedarf gedeckt. Sollte ein Titel bestehen muss er auf diesen verzichten oder es kommt zu einer Klage auf Herausgabe dieses Titels. Kindergeld geht direkt an ihn? Könnte nämlich bei 750€ Netto eng mit der KG-Berechtigung werden. lg edy |
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#3
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| Hallo edy Herzlichen Dank für deine schnelle Antort. Also es besteht ein Titel. Aber diesen wird der Sohn niemals freiwillig zurückgeben. Bleibt leider also nur die Klage. Aber so bin ich mir schon mal sicher, dass ich das Geld für meinem RA nicht umsonst ausgebe. Das Kindergeld geht ebenfalls direkt zu meinem Sohn. Wegen der KG-Berechtigung soll sich mein Sohn selber den Kopf zerbrechen. lg RIK |
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#4
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| Hallo RIK, Zitat:
Die interessante Frage ist, wer trägt die Kosten bei einer Klage? Dies würde ich zu erst klären und dann nochmals mit "Sohni" sprechen. lg edy |
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#5
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| Hallo edy Mit dem Sohn zu sprechen ist so eine Sache. Ich weiß nämlich aus verlässlicher Quelle, dass er mich schon bei der Höhe seines Verdienstes belogen hat. Also liegt es an mir vom Sohnemann die Lohnabrechungen zu bekommen. Und das wird nur über den RA gehen. Aber als erstes werde ich deinen Rat befolgen und die Frage der Kosten klären. lg RIK |
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#6
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| Hallo RIK, der Sohn hat dem Grunde nach keinen Anspruch mehr auf Unterhalt von den Eltern. Er deckt seinen Bedarf mit Azubivergütung und Kindergeld selber. Hat edy ja schon ausgeführt. Das Kostenrisiko.... Du solltest den Sohn zunächst selber und nachweislich um Verzicht der Vollstreckung aus dem Titel auffordern. Kommt er dem nicht nach, solltest Du einen Fachanwalt für Familienrecht mit der gleichen Aufforderung beauftragen. Sollte dann eine Klage notwendig werden, so wäre der Sohn schadenersatzpflichtig, und hätte alle Kosten aus diesem Rechtsstreit zu tragen. Auch Deine. Einen solchen Schuldenberg möchte der noch junge Erwachsene bestimmt nicht vor sich herschieben. Das solltest Du dem Sohn so mal mitteilen. Vielleicht erteilt der Sohn dann ja doch den Verzicht auf die Vollstreckung aus dem Titel. LG chico |
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#7
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| Hallo Chico Hallo edy entschuldigt die späte Antwort, aber im Moment läuft mir die Zeit bei der Arbeit davon. Um ganz sicher zu gehen das mein Sohn auch das Einkommen hat wie mir das "Vögelchen" gezwitzschert hat, habe ich Ihn gestern telefonisch gebeten mir die Verdienstbescheinigungen zuzusenden. Antwort war einfach nur "Nö". Er glaubt nicht daran, dass es Konsequenzen hat. Also werde ich Ihm ein Schreiben von meinem RA zukommen lassen. So ein Verhältniss zu seinem Kind kommt dabei heraus, wenn die Mutter 14 Jahre den Kontakt verhindert. LG RIK |
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