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#1
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| Hallo, mein Sohn hat die Schule beendet und hat sich zwar auf einige Ausbildungsplätze beworben, doch jetzt nach vielen Absagen, tut er nichts mehr. Er will ein Jahr aussetzen. Muss ich das bezahlen, also im Unterhalt zahlen? Ich verdiene zwar gut, sehe aber nicht ein, dass ich für die Faulheit bezahlen soll. Gruss Hans |
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#2
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| Hallo, also, wenn das Kind nicht mehr zur Schule geht und auch keine Ausbildung mach, dann ist es für sich selbst verantwortlich, was die Sicherstellung seines Lebensunterhalts anbelangt. Der Volljährige hat eine umfassende Erwerbsobliegenheit, er muss Arbeit jeder Art aufnehmen, damit er den Eltern nicht auf der Tasche liegt. Die Eltern können den Nachweis verlangen, dass sich das volljährige Kind hinreichend um Arbeit bemüht hat. Er reicht nicht, wenn sich das Kind lediglich beim Arbeitsamt als arbeitssuchend gemeldet hat. Es muss Bewerbungsbemühungen nachweisen. |
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| Stichworte |
| ausbildung, erwachsen, kind, kindesunterhalt, volljährig |
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