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  #1  
Alt 24.02.2010, 13:54
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Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 3
Frage unterhalt, selbstbehalt usw. wie?

hallo,

es geht um folgendes, mein mann hat eine tochter aus erster beziehung. die kindsmutter bekamm unterhaltsvorschuss vom 1 bis 6 lebensjahr des kindes, nun wird die kleine 7 jahre alt und sie fordert von meinem mann 364euro unterhalt (hälftes des kindergeldes weg gerechnet is dann 272euro).
mein mann verdient aber nur netto max zwischen 700- 900euro von monat zu monat verschieden. sein selbstbehalt liegt bei 900 euro, nun erklärte das JA uns das er theoretisch verpflichtet ist 272euro unterhalt zu zahlen, aber wovon den wenn er trotz schicht system so wenig verdient? heutzutage nen guten job zu finden ist nicht einfach.
mein mann und ich haben auch noch eine gemeinsame tochter, von daher muss diese auch mitgezählt weden auch wenn er mkit uns zusammenlebt.
kann mir nun mal einer erklären wie es weiter geht????
habe angst das die echt von dem wenigen geld was er verdient noch 272euro weggehen.dann bleibt uns garnix mehr zum leben, ich bekomme leider nur ALG1.
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  #2  
Alt 04.03.2010, 21:18
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Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 74
Standard Unterhalt für Kiind aus erster Ehe

Hallo,

Kinder aus erster und zweiter Ehe werden unterhaltsrechtlich vollkommen gleich behandelt. Ihr Anspruch auf Unterhalt ist gleichwertig, und beide müssen gleichwertig befriedigt werden.

Dein Mann hat einen Selbstbehalt von 900 Euro. Wenn er nicht mehr verdient und den Kindesunterhalt so nicht sicherstellen kann, dann ist er verpflichtet, sich neben seinem bisherigen Job und eine zusätzliche Stelle zu bemühen. Und zwar ernsthaft zu bemühen. Nur dann, wenn trotz Bemühung (muss er ggf. nachweisen) nichts zu machen ist, dann besteht seine Unterhaltspflicht nicht.

Unter Umständen müsst ihr überlegen, ob ihr ergänzend Hartz IV Leistungen beantragen könnt, oder aber aber den Kinderzuschlag. Damit wäre aber nicht die Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem ersten Kind aus der Welt, denn dieses wird bei den ergänzenden Leistungen nicht berücksichtigt, da es nicht im Haushalt lebt.

Gruss
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  #3  
Alt 06.03.2010, 13:35
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Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 3
Ausrufezeichen nicht erste ehe..nur beziehung

punkt 1 : mein mann war mit der frau nicht verheiratet also besteht keine erste ehe sondern nur die ehe mit mir.
punkt 2: einen nebenjob ist nicht möglich da mein mann im 3 schicht system arbeiten geht, d.h. früh/spät/nacht.
wann soll er da den noch nen nebenjob haben?in der zeit wo er schläft oder was..never!!
und punkt3: die kindsmutter ist ihrem kind auch unterhaltspflichtig und da das kind 7 jahre alt ist kann sie arbeien gehen, aber nein sie bezieht lieber hartz4 weil sie sorryder ausdruck zu faul zum arbeiten ist. ja ist leider so wissen wir auch zu 100%, weil sie lebt lieber vom staat und will unterhalt kassieren bevor sie arbeiten geht.
leider gibt es sollche menschen auch, was ich persönlich garnicht verstehe.

haben nun soweit dem JA gegeben was sie brauchen und werden uns zur not einen anwalt nehmen um alles zu klären. mein mann möchte unterhalt zahlen keine frage nur leider der komplette betrag ist nicht machbar.
einen neuen job suchen ist so schwer wie die nadel im heuhaufen, aber wir sind dran und suchen.
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