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#1
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| Hallo zusammen, bislang zahle ich den Unterhalt für mein Kind (seit es 18 geworden ist) direkt auf das Konto des volljährigen Kindes. Nun möchte die Mama, weil es zu Hause einige Streitigkeiten gibt, dass ich (als Druckmittel?) den Unterhalt wieder an die Mama leiste. Das möchte ich aber grundsätzlich überhaupt nicht ändern, denn ich bin ja der Unterhaltsschuldner und dies dem 18jährigen Kind gegenüber, so meine ich, oder? Ich würde, wie erwähnt, gerne meinen Unterhalt auf das Konto des volljährigen Kindes weiterhin überweisen; das geht doch, oder muss ich mich dem Wunsche der Mutter "beugen"? Dankeschön wie immer für die Hilfen. heiner |
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#2
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| Hallo Heiner, Du musst Dich nicht dem Wunsch der Mutter beugen. Ab Volljährigkeit des Kindes kannst Du den Unterhalt, schuldbefreiend, nur an das Kind zahlen. Dein Handeln ist daher völlig richtig. Ist Dir bekannt, dass auch die Mutter barunterhaltspflichtig ist? Sie müsste daher ebenfalls in die Unterhaltsberechnung einbezogen werden und dann ihren Anteil am Unterhalt an das Kind zahlen. LG chico |
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#3
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| Hallo Chico, vielen Dank für Deine Antwort; so werde ich das machen, wie gedacht. Zum 2. Teil Deiner Mail: Ja, ist bekannt und wird auch praktiziert. Gruss Heiner |
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#4
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| hier habe ich die gesetzlichen Hintergründe bzw. die entscheidenden Paragrafen für Sie gefunden, die Sie der Mutter entgegenhalten können: Unterhaltsanspruch des Kindes | Recht-Finanzen LG |
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