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#1
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| Hallo ihr lieben, ein paar worte zu mir. Ich bin 19 Jahre. Mache eine Schulische Ausbildung für die ich Schulgeld bezahlen muss und habe kein eigenes Einkommen. Meine Mutter mit der ich zusammen lebe ist eine normal angestellte mit geringem Einkommen. Mein Vater, der woanders wohnt ist selbstständig, hat aber aufgrund von vermieteten Hallen ein regelmäßiges einkommen. Auch wenn er Keine Aufträge hat. Leider zahlt er kaum oder nur sehr selten Unterhalt, (vom Schulgeld und Bafög was er mir auch anteilig zahlen müsste ganz zu schweigen), der schon nur bei 150 Euro liegt, also viel weniger als er mir laut düsseldorfer Tabelle zustehen würde. Zur zeit Ist er mehrere Monate im Rückstand und sagt das er im Moment auch nicht zahlen kann oder will weil er eigene laufende Kosten hat die er begleichen müsste. Was mich ja aber relativ wenig interessiert da ich bzw. Wir ja auch auf das Geld angewiesen sind. Nun möchte ich den Schritt gehen und mir mein Unterhalt einzuklagen da er leider kein Stück einshicht sieht. Meine Frage ob mir Irgendwelche Prozesskostenbeihilfe oder ähnliches zusteht da ich ja selbst kein einkommen habe. Ob es sonst irgendwas zu beachten gibt oder es überhaupt sinnvol ist? Muss ich vorher irgendwelche fristen setzen oder geht es auch ohne Anwalt? Würde mich über tipps und vielleicht auch den ein oder anderen Erfahrungsbericht zum Thema freuen. VIelen Dank. |
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#2
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| Prozesskostenhilfe bekomsmt du, wenn du Aussicht auf Erfolg hast. Allerdings bekommst du dann auch alle paar Jahre einen Brief, wo du dein Einkommen darlegen musst, damit die sehen, ob du die PKH schon zurückzahlen kannst. Sinnvoller wäre vllt. eine außergerichtliche Einigung. Denn wenn es nach hinten losgeht sitzt du sonst unter Umständen auch auf den Kosten des Anwalts deines Vaters, wenn er wirklich kein Einkommen hat. Ich würde evtl. erstmal über einen Anwalt die Offenlegung seines Einkommens einfordern, damit du siehst, ob du da überhaupt Chancen hast. Und ob es auch ohne Anwalt geht: Miteinander zu reden hat noch nie jemandem geschadet. |
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