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  #1  
Alt 29.10.2009, 22:10
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Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 1
Standard Unterhalt wenn Kind bei Oma lebt

Mein Freund hat eine kleine 5 jährige, nicht eheliche Tochter die bei der Oma,mütterlicher Seits, aufwächst. Dies ist nun seit 2 Jahren schon der Fall. Er zahlt monatlich den Unterhalt an die Mutter. Nun möchte er den Unterhalt der Oma zahlen, damit auch das Geld wirklich bei der Tochter ankommt. Wie sieht es denn da mit der Reglung aus, das der Unterhalt geteilt wird, also er die hälfte zahlt und die Mutter. Das staatliche Kindergeld geht auch an die Mutter, und sollte meiner Meinung nach doch auch an die Oma gehn, oder?
Die Kleine wohnt in beidseitigem Einvernehmen bei der Oma (kein Entschied des Jugendamtes).
Wie würde das Jugendamt darüber entscheiden, hat jemand mit so einem Fall Erfahrung?


Edit: ich seh grad, falsches Thread. Vielleicht kann es ein Mod in den richtigen verschieben? SORRY

Geändert von Taya (29.10.2009 um 22:29 Uhr)
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  #2  
Alt 30.10.2009, 12:59
Tim Tim ist offline
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Registriert seit: 16.10.2009
Beiträge: 62
Standard Kindesunterhalt, wenn Kind nicht bei den Eltern wohnt

Hallo Taya,

also der Kindesunterhalt steht dem Kind zu. Das Kind wird durch den Sorgebrechtigten vertreten. Wenn es sich um ein nichteheliches Kind handelt, ist grds. die Mutter allein sorgeberechtigt, es sei denn, es wurde eine Sorgerechtsvereinbarung vor dem Notar oder Jugendamt geschlossen; dann hätte auch der Vater das (gemeinsame) Sorgerecht. Das scheint in dem von dir geschildertem Fall nicht so zu sein.
Ist das nicht der Fall, muss der Unterhalt also an die Mutter gezahlt werden. Die Mutter, wenn sie das Kind nicht betreut, ist aber auch unterhaltspflichtig, wenn sie eigenes Einkommen hat. Die Höhe des vom jeweiligen Unterhaltsverpflichteten zu zahlenden Unterhaltsbeitrag richtet sich nach dem Verhältnis der Einkommen. Beispiel: Verdient Vater 1500 Euro, Mutter 500 Euro, so muss Vater 2/3 und Mutter 1/3 des Unterhalts zahlen.
Das Kindergeld kann sich der Vater zur einen Hälfte, die Mutter zur anderen Hälfte auf ihre Unterhaltszahlung anrechnen lassen.

Soweit erstmal.

Viele Grüße
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