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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
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  #1  
Alt 15.12.2010, 14:36
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Standard Unterhalt wieviel?

Hallo an alle. Meine Frage:
Mein Sohn ist 10 Jahre. Der unehliche Papa ist im Ausland und verdient Brutto 2555 Euro und Netto 2270 Euro. Laut Düsseldorfer Liste muss er 401 Euro monatlich zahlen. Stimmt das soweit??

Wie verhällt sich da der Selbstbehalt, also das Existenzminimum beim Vater? Kommt da irgendeine Rechnung noch dazu, so das er weniger zahlen könnte?
900 Euro Selbstbehalt kann er von seinem Netto noch abziehen oder nicht?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Freundliche Grüsse Andrea
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  #2  
Alt 15.12.2010, 15:03
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Zitat:
Zitat von andrea351 Beitrag anzeigen
Laut Düsseldorfer Liste muss er 401 Euro monatlich zahlen. Stimmt das soweit??
hallo andrea,
zuerst wird sein nettoeinkommen noch bereinigt. d.h., werbungskosten und andere außergewöhnliche belastungen können abgezogen werden.
im normalfall 5% als faustregel. dann erst in die tabelle schauen!
auch stellt sich die frage, ob im ausland keine anderen sätze und regelungen in betracht kommen.
besteht eigentlich auch ein betreuungsunterhalt von deiner seite? ich frage deshalb, da die werte in der düsseldorfer tabelle auf zwei unterhaltspflichtige personen ausgelegt ist.

Zitat:
Zitat von andrea351 Beitrag anzeigen
Wie verhällt sich da der Selbstbehalt, also das Existenzminimum beim Vater? 900 Euro Selbstbehalt kann er von seinem Netto noch abziehen oder nicht?
ist für 2011 auf 950 euro hochgesetzt worden.
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  #3  
Alt 15.12.2010, 16:10
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Hallo Coldplay,
danke für deine Antwort. Ist sehr nett von dir.

Einen betreuungsunterhalt gibt es nur bis zum dritten Lebensjahr. Mein Sohn ist schon 10 J. Der Wohnsitz des Vaters ist nicht entscheidend für die Höhe des Unterhaltes, sondern nur der Wohnort (Bedürftigkeit) des Kindes.

Kann der Vater nun die 950 Euro Selbstbehalt von seinem Netto noch abziehen oder nicht? Was meinst du? Verstehst du was ich meine? Kann er von seinen 2270 Euro Netto noch die 950 Euro abziehen?

Sind die 401 Euro realistisch?

Danke für deine nette Hilfe!

Gruss Andrea
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  #4  
Alt 15.12.2010, 16:24
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Zitat:
Zitat von andrea351 Beitrag anzeigen
Einen betreuungsunterhalt gibt es nur bis zum dritten Lebensjahr. Mein Sohn ist schon 10 J.
ach, mist! habe ich glatt überlesen. sorry.
in diesem fall darf man eine spalte tiefer ablesen. natürlich kommt es aber jetzt noch darauf an, ob er trotzdem nicht noch andere personen als unterhaltspflichtig zu betrachten hat.

Zitat:
Zitat von andrea351 Beitrag anzeigen
Der Wohnsitz des Vaters ist nicht entscheidend für die Höhe des Unterhaltes, sondern nur der Wohnort (Bedürftigkeit) des Kindes.
danke für diese information!

Zitat:
Zitat von andrea351 Beitrag anzeigen
Kann der Vater nun die 950 Euro Selbstbehalt von seinem Netto noch abziehen oder nicht?
was meinst du mit abziehen? die 950 euro sind das, was ihm eben mindestens bleiben muss. der selbstbehalt ist doch in diesem fall relativ egal, wenn es sich sowieso nur um einen unterhalt zwischen 400 und 500 handelt. sein existenzminimum wird doch überhaupt nicht erreicht. zumindest nicht dann, wenn seine finanzielle situation so ist wie du bislang geschildert hast.

Zitat:
Zitat von andrea351 Beitrag anzeigen
Sind die 401 Euro realistisch?
ich würde sagen, damit könntest du mindestens rechnen! wie gesagt, eher eine spalte tiefer nachschauen. aber nicht vergessen, die DT ist nur eine richtlinie. die werte sind letztendlich nicht 100%ig bindend.
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  #5  
Alt 15.12.2010, 16:49
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danke sehr erstmal
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  #6  
Alt 15.12.2010, 19:19
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Hallo,

aber bitte nicht die 401€ als Zahlbetrag fordern. Darauf wird noch hälftig das Kindergeld angerechnet. Zahlbetrag wäre dann 309€.

LG chico
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  #7  
Alt 16.05.2011, 20:39
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Beiträge: 3
Standard Unterhalt Düsseldorfer Tabelle

Düsseldorfer Tabelle 2011 EK-Gruppe 1 sind feste und die EK-Gruppen 2 bis 10 voraussichtliche Zahlen:

Diese Tabelle berücksichtigt das erhöhte Kindergeld von 184 Euro. Für das 1. und 2. minderjährige Kind können 92 €, für das 3. Kind 95 € und für das 4. Kind 107,50 € 1/2 Kindergeldanteil abgezogen werden. Für volljährige Kinder ist das Kindergeld mit 184 €, 190 € und 215 € abzuziehen.

Quelle: http://www.Datentransfer24.de/Duesse...r-Tabelle.html

Geändert von MaikIhde (16.05.2011 um 20:43 Uhr)
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  #8  
Alt 17.05.2011, 19:24
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Hallo,

ich habe eine Verlinkung auf dieses Seite schon in anderen Foren gesehen und halte es für kommerzielle Werbung. Hier wird Geld verlang für Informationen, welche in Net kostenlos abrufbar sind.

LG chico
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  #9  
Alt 17.05.2011, 20:54
edy edy ist offline
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Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 702
Standard

Hallo,

http://www.Datentransfer24.de/Duesse...r-Tabelle.html

Nutzung des Forums - Hinweise

könnte sogar strafbar sein.


lg
edy
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  #10  
Alt 17.05.2011, 21:22
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Registriert seit: 16.05.2011
Beiträge: 3
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ich denke, man muss die Quelle angeben. War doch nur ein Hinweis, wo die Tabelle zu finden ist.
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