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#1
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| Hallo an alle. Meine Frage: Mein Sohn ist 10 Jahre. Der unehliche Papa ist im Ausland und verdient Brutto 2555 Euro und Netto 2270 Euro. Laut Düsseldorfer Liste muss er 401 Euro monatlich zahlen. Stimmt das soweit?? Wie verhällt sich da der Selbstbehalt, also das Existenzminimum beim Vater? Kommt da irgendeine Rechnung noch dazu, so das er weniger zahlen könnte? 900 Euro Selbstbehalt kann er von seinem Netto noch abziehen oder nicht? Vielen Dank für eure Hilfe. Freundliche Grüsse Andrea |
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#2
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| Zitat:
zuerst wird sein nettoeinkommen noch bereinigt. d.h., werbungskosten und andere außergewöhnliche belastungen können abgezogen werden. im normalfall 5% als faustregel. dann erst in die tabelle schauen! auch stellt sich die frage, ob im ausland keine anderen sätze und regelungen in betracht kommen. besteht eigentlich auch ein betreuungsunterhalt von deiner seite? ich frage deshalb, da die werte in der düsseldorfer tabelle auf zwei unterhaltspflichtige personen ausgelegt ist. ist für 2011 auf 950 euro hochgesetzt worden. |
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#3
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| Hallo Coldplay, danke für deine Antwort. Ist sehr nett von dir. Einen betreuungsunterhalt gibt es nur bis zum dritten Lebensjahr. Mein Sohn ist schon 10 J. Der Wohnsitz des Vaters ist nicht entscheidend für die Höhe des Unterhaltes, sondern nur der Wohnort (Bedürftigkeit) des Kindes. Kann der Vater nun die 950 Euro Selbstbehalt von seinem Netto noch abziehen oder nicht? Was meinst du? Verstehst du was ich meine? Kann er von seinen 2270 Euro Netto noch die 950 Euro abziehen? Sind die 401 Euro realistisch? Danke für deine nette Hilfe! Gruss Andrea |
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#4
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| Zitat:
in diesem fall darf man eine spalte tiefer ablesen. natürlich kommt es aber jetzt noch darauf an, ob er trotzdem nicht noch andere personen als unterhaltspflichtig zu betrachten hat. Zitat:
Zitat:
ich würde sagen, damit könntest du mindestens rechnen! wie gesagt, eher eine spalte tiefer nachschauen. aber nicht vergessen, die DT ist nur eine richtlinie. die werte sind letztendlich nicht 100%ig bindend. |
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#5
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| danke sehr erstmal |
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#6
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| Hallo, aber bitte nicht die 401€ als Zahlbetrag fordern. Darauf wird noch hälftig das Kindergeld angerechnet. Zahlbetrag wäre dann 309€. LG chico |
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#7
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| Düsseldorfer Tabelle 2011 EK-Gruppe 1 sind feste und die EK-Gruppen 2 bis 10 voraussichtliche Zahlen: Diese Tabelle berücksichtigt das erhöhte Kindergeld von 184 Euro. Für das 1. und 2. minderjährige Kind können 92 €, für das 3. Kind 95 € und für das 4. Kind 107,50 € 1/2 Kindergeldanteil abgezogen werden. Für volljährige Kinder ist das Kindergeld mit 184 €, 190 € und 215 € abzuziehen. Quelle: http://www.Datentransfer24.de/Duesse...r-Tabelle.html Geändert von MaikIhde (16.05.2011 um 20:43 Uhr) |
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#8
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| Hallo, ich habe eine Verlinkung auf dieses Seite schon in anderen Foren gesehen und halte es für kommerzielle Werbung. Hier wird Geld verlang für Informationen, welche in Net kostenlos abrufbar sind. LG chico |
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#9
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| Hallo, http://www.Datentransfer24.de/Duesse...r-Tabelle.html Nutzung des Forums - Hinweise könnte sogar strafbar sein. lg edy |
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#10
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| ich denke, man muss die Quelle angeben. War doch nur ein Hinweis, wo die Tabelle zu finden ist. |
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