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  #1  
Alt 20.01.2010, 15:36
SAV SAV ist offline
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Beiträge: 3
Standard Unterhalt zahlen trotz "Neukind" ?

Guten Tag

Ich bitte um Hilfe, weil ich mich irgendwie vor den Kopf gestoßen fühle. :-(

Also...ich habe eine 11-jährige Tochter & lebe seit April 2007 von der Kindesmutter getrennt . Privat abgemacht wurde, eine Vereinbarung ohne Jugendamt.

Jetzt bin ich seit Ende 2009 neu verheiratet & wir bekommen ein Kind (vorrauss. Termin Juli 2010 )
Meine Tochter wohnt bei ihrer Mutter, sowie auch bei uns, hat also überall ein eigenes Kinderzimmer & kann dort übernachten,wo sie mag.
Als meine EX-Frau hörte,dass ich ein neues Kind bekomme mit meiner neuen Frau, hatte ich sofort Post im Briefkasten, vom Jugendamt....ich solle sofort die Mindesthöhe von 272 € zahlen.....die ich mir garnicht leisten kann.
Ich selber verdiene zw. 1050 - 1150 € Netto, meine Frau zw. 700-800 € Netto.

Was soll ich da noch groß abgeben, wenn wir selber um unser eigenes Leben kämpfen müssen,um nicht noch weiter unser Konto zu verschulden !?!?!!?

Könnt ihr mir sagen,ob ich evtl KEINEN Unterhalt für meine große Tochter mehr zahlen muss, weil ich neu geheiratet habe & ein neues Kind in neuer Ehe bekomme?

Freue mich auf Eure Hilfe...vielen Dank
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  #2  
Alt 20.01.2010, 18:50
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Beiträge: 45
Standard Kindesunterhalt und neues Kind

Hallo,

also eine neue Heirat und ein weiteres Kind mit der neuen Ehefrau führen nicht dazu, dass man dem älteren Kind aus erster Ehe keinen Kindesunterhalt mehr schuldet.

Es werden alle Kinder gleichbehandelt, ob nun aus erster oder zweiter Ehe. Mit dem neuen Kind wärst du zwei Kindern gegenüber unterhaltspflichtig.

Da schau mal in die Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt und dann weist du, wieviel du deinen Kindern jeweils an Unterhalt zu zahlen hast. Von deinem Nettoeinkommen kannst du 900 Euro als Selbstbehalt abziehen. Der rest wird gleichmäßig und anteilsmäßig an die Kinder verteilt. Wenn du allerdings den Mindestunterhalt für die Kinder nicht zahlen kannst, dann musst du schauen, dass du deine berufliche Situation verbesserst. Du bist verpflichtet, einen Nebenjob zu einem Vollzeitjob anzunehmen. Du musst dich darum bemühen, und zwar reicht es nicht, wenn du lediglich zur Arbeitsagentur gehst. Du musst selbst Initiative ergreifen.
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  #3  
Alt 21.01.2010, 14:14
SAV SAV ist offline
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Registriert seit: 20.01.2010
Beiträge: 3
Standard

Hallo Peter

Vielen Dank für deine schnelle Antwort. Und du hast in allen Punkten Recht, ich war heute beim Jugendamt & muss nun alles offenlegen & erst dann wird berechnet,ob ich zahlen "muss".
Da meine jetzige Frau hab bald in Ruhe bzw. Mutterschutz gehen wird (4. Monat), werden also unsere Einkünfte noch weniger....somit müßte es fast zu einer 0-Zahlung kommen, denn zusammen kommen wir dann auf keine 1800 Euro mehr.
Kannst Du mir evtl noch sagen, wie das mit dem Kindergeld aussieht? Meine große Tochter ist ja nun zu 50/50 bei ihr & bei mir....hier hat sie auch ihr eigenes Kinderzimmer.....könnte ich somit die Hälfte des Kindergeldes beantragen?
Denn dann würde ich dieses gerne als UNTERHALT verrechnen lassen.

Danke im Voraus
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  #4  
Alt 21.01.2010, 15:39
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Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 85
Standard Kindergeld und Unterhalt

Hallo,

du kannst die Hälfte des Kindergeldes, dass deine Ex-Frau für deine Tochter bekommt auf den Unterhalt anrechnen, denn du laut Düsseldorfer Tabelle zahlen musst. Und zwar ist das unabhängig davon, ob sich nun deine Tochter zu 50 oder 100 Prozent bei deiner Ex-Frau aufhält. Das ist gefestigte Rechtsprechung.

Gruss
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  #5  
Alt 22.01.2010, 01:54
SAV SAV ist offline
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Registriert seit: 20.01.2010
Beiträge: 3
Standard

Hallo Alex

ja,das Kindergeld ist leider schon angerechnet, deshalb beträgt die Summe ja "nur noch" 272 €, die ich monatlich zahlen "soll".

Ich meinte aber, ob ich das Feste Kindergeld nicht beantragen kann, bzw ab wann es mir zusteht? Bekommen denn nur Mütter das Kindergeld? Sie ist ja nun nicht alleinerziehend....deshlab.
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