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#1
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| Ich habe aus erster Ehe 4 Kinder im Alter zwischen 13 und 18 Jahren für die der Kindesvater unterhaltspflichtig ist. Was passiert mit der Unterhaltspflicht, wenn ich wieder heirate und die Kinder namentlich einbenannt werden (nicht adoptiert!) ? Kann die Einbenennung auf den neuen gemeinsamen Familiennamen Auswirkungen auf die Unterhaltsansprüche der Kinder gegenüber dem leiblichen Vater haben? Noch eine Frage: Der leibliche Vater bezahlt seit 13 Jahren keinen Unterhalt an die Kinder (UVG wurde voll ausgeschöpft, danacxh kam nie eine Unterhaltszahlung). Wie kann ich ohne Hinzuziehen eines Anwaltes einen Unterhaltstitel gegen ihn erwirken und was kostet mich das? |
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#2
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| Hallo rusa, Zitat:
lg edy |
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#3
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| Hallo, die Einbenennung hat keinen Einfluss auf den Unterhaltsanspruch. Allerdins muss der Vater seine Zustimmung geben. Und noch eine ganz wichtige Information, die Einbenennung kann nur ein mal vorgenommen werden. Heißt also, wenn Du Dich noch mal partnertechnisch umorientieren solltest, so tragen die Kinder immer den Nachnamen Deines (zukünfigen) jetzigen Mannes. Die Kinder können ihren Namen erst wieder dürch eigene Hochzeit ändern. Also, ganz genau überdenken. Zum Titel hat edy es ja schon geschrieben. Beistandschaft beim JA beantragen. Das JA kümmert sich dann kostenlos um die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche und fordert den KV zum Erstellen des Titels auf. LG chico |
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