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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
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  #1  
Alt 26.02.2010, 10:37
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Beiträge: 3
Standard Unterhaltsforderung ARGE

Als Neuling hier im Forum vorab ein herzliches HALLO an alle!

Ich bin 36, lebe in einer Beziehung mit einem geschiedenen Mann und genau hier beginnt die Problematik.

Mein Partner hat zwei Töchter aus einer gescheiterten Ehe im Alter von 11 und 14 Jahren, beide leben bei ihrer Mutter. die Mutter hat zwei weitere Kinder mit ihrem neuen Partner und lebt von ALG 2. Mein Partner und seine EX haben sich untereinander auf eine Zahlung geeinigt, diese lag unterhalb des eigentlichen Anspruchs.

Nun bekam mein Partner allerdings Post von einer ARGE, welche wohl Regelleistung für die Kinder zahlt und fordert die Auskunft über die Vermögensverhältnisse von ihm und auch mir zwecks prüfung einer Unterhaltsforderung. Die Ex-Frau behauptet nun, mein Partner zahle keinen Unterhalt.
Muß ich diese Auskunft erteilen? In dem Schreiben wird angedroht, die ARGE könne bei Weigerung über irgendwelche anderen Träger das Einkommen abfragen!?

Vielen Dank für Hilfe und freundlche Grüße
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  #2  
Alt 26.02.2010, 13:05
edy edy ist offline
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Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 94
Standard

Hallo raklie ,

Wenn die Ex Leistungen vom Amt bezieht, muss Sie den gesamt möglichen Unterhalt von deinem Partner fordern.

Absprachen unterhalb sind nicht möglich.

Sie kann doch nicht auf Geld verzichten was ihr zusteht,und dann dies
vom Staat einfordern.
Und hier in diesem Fall doppelt kassieren.

Das Amt verlangt die Auskunft,damit solche Absprachen nicht statt-
finden können.

lg
edy
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  #3  
Alt 26.02.2010, 19:58
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Registriert seit: 26.02.2010
Beiträge: 3
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Ist es nicht so, daß pro Kind ( 11 u. 14 J. ) 251€ Regelleistung nach SGB II abzüglich Kindergeld gezahlt wird? Oder wird das Kindergeld auf die Regelleistung der Mutter als Einkommen angerechnet?

Die ARGE sollte doch zufrieden sein, wenn die ausgezahlte Leistung der Kinder durch Zahlungen des Kindsvaters gedeckt sind. Sofern mein Partner den vollen Unterhalt lt. Düsseldorfer Tabelle zahlen muß, ist unsere komplette Lebensplanung zunichte gemacht. Wir wollten eigentlich auch gemeinsame Kinder, dies kann man sich dann allerdings nur noch leisten wenn man selbst ALG 2 beantragt, da ja mein Einkommen wegfiele.
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  #4  
Alt 26.02.2010, 23:30
edy edy ist offline
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Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 94
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Hallo raklie,

Wenn euch nachdem dein Partner den vollen Betrag für
seine Kinder als Unterhalt zahlt nicht mehr genug Geld zum leben habt,
dann sieht die Sache anders aus.

Aber woher soll die Arge wissen ob dein Partner nicht ein "Großverdiener" ist?

Deshalb müßt ihr Auskunft geben.


lg

edy
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  #5  
Alt 27.02.2010, 08:14
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Registriert seit: 26.02.2010
Beiträge: 3
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Wie ist es eigentlich um meine Auskunftspflicht bestellt? Ich habe mit den Kindern nichts zu tun. In dem Schreiben wird auf eine Widerspruchsmöglichkeit gemäß §60 SGB II hingewiesen.

Ich sehe nicht ein, meine kompletten Verhältnisse offenzulegen.
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  #6  
Alt 06.03.2010, 13:16
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Registriert seit: 24.02.2010
Beiträge: 3
Beitrag hallo

hallo,

ich weis wie du dich fühlst bin in so einer ähnlichen situation nur mein mann hat nur 1 kind aus erster beziehung.
soweit ich informiert bin bist du als seine frau/freundin nicht verpflichtet dein vermögen offen zu legen, da du ja mit den kindern nichts am hut hast. unterhaltspflichtig ist nur der vater!!!
leider vergessen dies manchmal einige und versuchen so die frauen zu verwirren und die legen dann alles offen.
nehmt euch ein anwalt der wird euch aufklären und auch sagen das dein vermögen nicht interessiert.

LG Nolle
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