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  #1  
Alt 29.01.2010, 23:02
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Registriert seit: 29.01.2010
Beiträge: 1
Standard Unterhaltshöhe

Hallo,

ich habe ein kleines Problem mit der geforderten Höhe des Unterhaltes;
Meine größte Tochter (9) lebt bei meinem Ex-Mann, ich habe sie seit mehreren Jahren nicht gesehen. Gemeinsames Sorgerecht. Er lebt mit seiner neuen PArtnerin und einem gemeinsamen Kind zusammen und ist selbst unterhaltspflichtig für zwei weitere, nichteheliche Kinder.

Ich habe 2 Kinder von meinem verstorbenen Lebensgefährten, 8+5, diese leben bei mir. Für diese beiden habe ich das alleinige Sorgerecht, bekomme aber nur Kinderzuschlag und Kindergeld. (Auch keine Waisenrente,da der LVA gegenüber kein Anspruch besteht) Der Vater war kein deutscher Staatsangehöriger.

Ich bin seit 3 Jahren wieder verheiratet. Ich gehe 30h/Woche arbeiten und verdiene Netto ca. 800 €, dazu kommt, wie gesagt KiZuSch + KiGe. Mehr arbeiten kann ich aufgrund der Betreuungssituation nicht.
Wird das Einkommen meines Mannes mit einbezogen? Er ist selbständig.
Was ist mit Miete, Schulden, etc?

Der Anwalt behauptet, ich müsse 240 € zahlen und mir einen Nebenjob suchen. Wenn ich letzteres mache, brauche ich einen Babysitter, der auch Geld kostet. Es ist nicht so, das ich nicht zahlen will, ich habe immer den mir möglichen Betrag gezahlt. Aber 240 €?

Weiß jemand etwas, soll ich es auf einen Prozess ankommen lassen? Habe ich dann Anspruch auf PkH?

Danke

S.D.
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  #2  
Alt 30.01.2010, 16:52
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Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 74
Standard Unterhalt bei alte Kinder und neue Kinder

Ob du zum Unterhalt für deine nicht bei dir wohnende Tochter verpflichtet bist, hängt u.a. von der Höhe des Einkommens deines Mannes ab. Wenn er gut verdient, dann kann er deinen Lebensunterhalt mit sicherstellen und du kannst zumindest einen Teil deines Einkommens für den Unterhalt einsetzen. Mindestens wären das wahrscheinlich 300 Euro.
Und bei minderjährigen Kindern gilt: wenn man den Mindestunterhalt nicht sicherstellen kann, ist man verpflichtet, sich einen Nebenjob zu suchen bzw. sein Tätigkeit auszudehnen. Allerdings nur dann, wenn dies leistbar ist, man also keine kleinen Kinder zu betreuen hat. Du hast ein 5jähriges Kind, musst also keinen Vollzeitjob annehmen.
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Stichworte
anwalt, höhe, kompliziert, prozess

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