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  #1  
Alt 03.05.2010, 20:45
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Registriert seit: 06.01.2010
Beiträge: 10
Standard Unterhaltsklage?

...wie läuft das genau aber, der KV schuldet Unterhalt und will trotz Angebot es in Raten über 2 Jahre zu zahlen nicht zahlen, werde jetzt klagen, wie läuft das ab?

Meine Anwältin meint bei uns,da minderjährig, bei Vergleich wird es auch für mich teuer und ich bin ihm sogar noch entgegen gekommen und zahle drei Fahrten pro Jahr obwohl ich das laut Anwältin gar nicht muss, das nimmt er natürlich dankend entgegen.

Aber neuer Laptop, neue Couch und 1 Woche Segelurlaub sind drin, aber das Geld zahlen das für sein Kind aufs Sparbuch geht das will er nicht

Bin so sauer!!!!!
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  #2  
Alt 05.05.2010, 15:10
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Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 85
Standard Kindesunterhalt einklagen

Hallo,

es ist bei einer Unterhaltsklage wegen Kindesunterhalt so, dass das Kind Kläger ist und der Kindesvater beklagter. Das Kind verklagt also seinen Vater. Kindesunterhalt muss ja monatlich im Voraus gezahlt werden. Er richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle.
Deshalb versteh ich nicht so ganz, was du damit meinst, du hättest ihm angeboten, Zahlungen in Raten über zwei Jahre vorzunehmen.

Problematisch ist, dass Kindesunterhalt für die Vergangenheit nicht eingeklagt werden kann. Denn Unterhalt ist eine gegenwärtige Sache. Wenn der Monat vorbei ist und das Kind lebt noch, dann ist der Unterhalt ja irgendwie anders sichergestellt worden. Also: so schnell wie möglich einen Unterhaltstitel erwirken.

Bei den Anwalts- und Gerichtskosten kommt es für die Eigenschaft als Schuldner dieser Kosten darauf an, wer die Klage gewinnt. Gewinnt das Kind, muss allein der Vater zahlen. Allerdings schuldet der Vater auch Unterhalt für die Klageerhebung, so dass eigentlich immer der Vater auf den Kosten hängen bleibt. Das Kind muss auch nicht in Vorleistung gehen, da Verfahrenskostenbeihilfe beantragt werden kann.
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  #3  
Alt 05.05.2010, 22:19
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Registriert seit: 06.01.2010
Beiträge: 10
Standard

Danke für deine Info Alexandra

ich bekomme rückwirkdend laut Anwalt den Unterhalt da er eine Gehaltsteigerung von über 10 % hatte und sie mir nicht mitgeteilt hatte, dazu wäre er verpflichtet gewesen, weiterhin sind Rückführungen Darlehen die dafür gesorgt haben das ich weniger Unterhalt bekomme auch zurück geführt worden ohne mir Bescheid zu sagen.

Ich habe ihm immer vertraut das es so mit dem Geld stimmt, unterstelle ihm auch gar nciht das er es absichtlich macht, möchte für drei Jahre das Geld haben für sein Kind, das heißt das Geld fließt auf ein Sparbuch und kommt nur dem Kind zugute.

Es wurde ihm auch zugestanden das er es über 2 Jahre in monatlichen Raten a 50 Euro zahlen kann, er denkt nicht dran, aber alles andere ist drin.

Das macht mich echt sauer und ich werde jetzt für mein Kind klagen, es ist ihr Geld, mir aber am Telefon die Hölle heißss machen weil ich Abbuchungen von meinem Konto habe und darum gebeten habe das der Unterhalt pünktlich auf dem Konto ist.
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  #4  
Alt 18.05.2010, 09:46
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Registriert seit: 18.05.2010
Beiträge: 1
Ausrufezeichen

Bei allem Respekt: Je mehr Beiträge ich hier von Dir lese, desto mehr kann ich auch den Kindesvater verstehen.

- Du regst Dich auf, dass der Vater neue Anschaffungen gemacht hat - ja, auch ein Unterhaltspflichtiger hat aber doch ein Recht auf eigenes Leben und seine persönlichen Ausgaben, schließlich geht er ja auch arbeiten für sein Geld!

- 10% Gehaltssteigerung hat er verschwiegen? Weswegen hast Du nicht Beistand vom Jugendamt beantragt und darüber regelmäßig den Stand seines Einkommens prüfen lassen? Mir ist jedenfalls nicht bekannt, dass der Kindesvater solche Änderungen mitteilen muss, solange er nicht ausdrücklich von der Gegenseite hierzu aufgefordert worden ist. Nun im Nachhinein zu fordern, ist für keinen eine angenehme Sache. Sorry, aber Du würdest auch nicht hier schreien, wenn jemand eine Forderung gegen Dich hat, die er zu niedrig geltend macht und Du sollst dann klar machen, dass Du ja eigentlich viel mehr zahlen müsstest.

- besser verstehen könnte ich Dich, wenn Du bzw. Euer Kind auf den höheren Unterhalt wirklich angewiesen wärt. Aber Deine Aussage: "geht alles aufs Sparbuch vom Kind" unterstreicht, dass hier der Vater gemelkt werden soll, aber eigentlich kein wirklicher Bedarf nach mehr Unterhalt besteht. Unterhalt hat den Zweck, die anfallenden und notwendigen Kosten des Kindes zu decken und kein Vermögen aufzubauen!

- damit wir uns nicht falsch verstehen: das Verhalten des Kindesvaters will ich damit nicht besser reden, Umgang zu verweigern, Dir Steine in den Weg legen usw. usw. ist auch nicht in Ordnung, aber ich finde, Du solltest auch mal Deine Position überdenken und Dich mal ein wenig in die Situation der Gegenseite hinein denken... spart Dir vielleicht einiges an unnötigem Ärger!

Nachdenkliche Grüße
RM
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