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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
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  #1  
Alt 07.12.2011, 16:16
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Registriert seit: 30.11.2011
Beiträge: 2
Standard Unterhaltspflicht bei Krankengeld

Hallo, eine Frage: Unser Sohn ist volljährig und Schüler. Er lebt bei mir und der Unterhalt wurde nach der entsprechenden Formel nach den Einkommensverhältnissen Demnach muss meine Ex ihm € 69,00 montlich zahlen. Jetzt erhält sie Krankengeld und hat ihm gesagt, sie könne aufgrund des verminderten Einkommens nichts zahlen. Kann sie das ohne weiteres tun? Der Unterhalt für den Sohn ist in der Scheidungsfolgevereinbarung so geregelt: "Der Unterhalt wird nach den gesetzlichen Bestimmungen geregelt".
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  #2  
Alt 08.12.2011, 19:20
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 02.12.2010
Beiträge: 164
Standard

Hallo Hacker,

Zitat:
sie könne aufgrund des verminderten Einkommens nichts zahlen.
Hmm..., sie bekomt zwar weniger ausbezahlt, allerdings sinkt auch ihr Selbetbehalt.

Als Erwerbstätige hat sie einen SB von 950€. Dieser würde nun bei 770€ liegen.

Wie sich Masse zur Quotelung da jetzt verändert, kann man ohne weitere Angaben nicht sagen. Aber sicher nicht so stark, wie die KM es vermutet.

Wie viel hat sie denn im Monat jetzt weniger?

LG chico
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