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#1
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| Hallo, eine Frage: Unser Sohn ist volljährig und Schüler. Er lebt bei mir und der Unterhalt wurde nach der entsprechenden Formel nach den Einkommensverhältnissen Demnach muss meine Ex ihm € 69,00 montlich zahlen. Jetzt erhält sie Krankengeld und hat ihm gesagt, sie könne aufgrund des verminderten Einkommens nichts zahlen. Kann sie das ohne weiteres tun? Der Unterhalt für den Sohn ist in der Scheidungsfolgevereinbarung so geregelt: "Der Unterhalt wird nach den gesetzlichen Bestimmungen geregelt". |
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#2
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| Hallo Hacker, Zitat:
Als Erwerbstätige hat sie einen SB von 950€. Dieser würde nun bei 770€ liegen. Wie sich Masse zur Quotelung da jetzt verändert, kann man ohne weitere Angaben nicht sagen. Aber sicher nicht so stark, wie die KM es vermutet. Wie viel hat sie denn im Monat jetzt weniger? LG chico |
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