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  #1  
Alt 28.06.2011, 09:04
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Standard Unterhaltspflicht der Eltern bei Wohngeldbeantragung

Hallo,

Mein Name ist Chris. Ich bin 27 Jahre und Student in Berlin. Da ich kein Bafög mehr bekomme, habe ich mir einen Job auf 400 euro-Basis gesucht. Da dieses Einkommen nicht reicht um meinen Lebensunterhalt zu bestreiten, habe Ich einen Antrag auf Wohngeld gestellt. Hiebei fordert die Bearbeiterin unterlagen zu Unterhaltszahlungen meiner Eltern nach. Jedoch bekomme ich keinen Unterhalt.

Die eigentliche Frage ist, ob meine Eltern überhaupt noch Unterhalt zahlen müssten?

Ich habe nach dem Abitur 4 Jahre als Soldat auf Zeit gearbeitet und eigenes Einkommen gehabt.

Ich hoffe, dass sich jemand damit auskennt!

Gruß chris
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  #2  
Alt 28.06.2011, 17:34
edy edy ist offline
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Beiträge: 702
Standard

Hallo chris,

Ob dir Unterhalt von deinen Eltern zusteht? ich glaube nicht.


Unterhalt bekommt nur wer in Schule/Ausbildung (1.Ausbildung) ist.

Diese Schule/Ausbildung muss zügig durchgezogen werden.

Ist 4 Jahre BW eine Ausbildung?

Ausserdem müssten deine Eltern leistungsfähig sein.

Dir wurde Bafög bewilligt (weil du reiche Eltern hast?).

lg
edy
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  #3  
Alt 29.06.2011, 11:10
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Registriert seit: 28.06.2011
Beiträge: 3
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Hallo Edy,

Nein!!

Habe keine reichen Eltern, deswegen habe ich auch Bafög bekommen.
Das bekomme ich jetzt aber nicht mehr.
Weil aber 400 Euro-Job nicht alle Ausgaben deckt, habe ich Wohngeld beantragt. (wohne ja alleine)

Nur das Wohngeldamt ist der Meinung, meine Eltern müssten mir Unterhalt zahlen.
Unabhängig davon ob Sie zahlen könnten oder nicht.... --> Wären sie denn verpflichtet in speziell meinem Fall (mit meiner "Vorgeschichte")
Zeitsoldat ist ja auch keine Ausbildung, sondern eine Anstellung.
Demnach ist das Studium meine erste Ausbildung nach dem Abitur (2004).

Müssten meine Eltern jetzt noch zahlen?
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  #4  
Alt 29.06.2011, 11:45
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Hallo Chris,

also wenn das Studium tatsächlich die erste Ausbildung ist, könnte wirklich noch eine Unterhaltspflicht bestehen. Das Alter ( hier 27 jahre ) spielt dabei übrigens keine rolle.


Geändert von Coldplay (29.06.2011 um 11:49 Uhr)
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  #5  
Alt 29.06.2011, 12:32
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Nun, "Soldat" ist m. E. schon ein Beruf. Und wer sich einmal dafür entschieden hat, kann grundsätzlich auch dabei bleiben. Von einer Unterhaltsberechtigung für eine (weitere) Ausbildung würde ich daher nur ausgehen, wenn man nicht bei der BW bleiben konnte - also die BW eine weitere Verpflichtung abgelehnt hat.

Gruß Frodo
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  #6  
Alt 29.06.2011, 13:09
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Zitat:
Zitat von Frodo Beitrag anzeigen
Nun, "Soldat" ist m. E. schon ein Beruf.
Hallo Frodo,

natürlich ist das ein Beruf - die Problemstellung ist eine ganz andere!

Ich denke explizit zu klären ist die Tatsache, ob der Soldatenberuf als erste Ausbildung gezählt wird, oder nicht. Jobs, für die keine Ausbildung absolviert werden muss, können (vor einer Ausbildung oder Studium ) zwischengeschoben werden, ohne das dadurch der Unterhaltsanspruch während der anschließenden Azubi- oder Studienzeit erlischt.

Gilt aber der Soldatenberuf als erste Ausbildung besteht keine Verpflichtung mehr zum Unterhalt während des Studierens. Alleine schon deshalb nicht, wenn dass Studium nicht als Weiterführung des Soldatenberufes betrachtet werden kann.

Nehme ich an!

Wer lange genug googelt, dürfte auf die richtige Antwort stoßen!


Geändert von Coldplay (29.06.2011 um 13:12 Uhr)
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  #7  
Alt 29.06.2011, 13:28
edy edy ist offline
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Beiträge: 702
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Hallo Chris,

Bin auch der Meinung das dir kein Unterhalt mehr zusteht.

Wie kannst du dies nachweisen?

Bei einem schriftlichen Antrag,müsste es auch einen schriftlichen
Ablehnungsbescheid geben.Dem kannst du widersprechen.
Und evtl. vor dem Sozialgericht klagen.

Achtung bin mir nicht sicher:
m.E. kannst du dir dann auf Staatskosten einen RA nehmen.

Oder:frage gleich mal beim Amtsgericht wegen eines Beratungsscheines
nach (10€).

lg
edy
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