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#1
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| Hallo zusammen, ich finde nirgends eine Aussage zu dem Thema, hier also meine Frage: Wenn mein Unterhaltspflichtiges Kind in Deutschland lebt, ich aber seit Jahren in der Schweiz, warum muss ich dann den Deutschen Behörden meine Finanzen offen legen? Bin ich verpflichtet dazu? Es geht nicht darum mich zu drücken, ich zahle regelmässig Unterhalt nach DD-Tabelle. Aber ich will eigentlich nicht, dass die Mutter irgendetwas über mein Einkommen oder Schulden erfährt. Danke im voraus Grüsse Collin |
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#2
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| Hallo, ich geh mal davon aus, dass nicht dein Kind, sondern du unterhaltspflichtig bist und das Kind unterhaltsberechtigt. Das Kind hat einen Auskunftsanspruch gegenüber dem unterhaltsverpflichteten Vater bzgl. dessen Einkommen. Er muss dazu auch Belege liefern. Dieser Anspruch wird von der Mutter geltend gemacht, oder aber von den Behörden, wenn diese an die Mutter Leistungen erbracht haben. Also: es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung. Diese besteht unabhängig davon, wo man lebt oder sich aufhält. Auch wenn du am Nordpol wohnen würdest, bist du gesetzlich verpflichtet, Auskunft zu erteilen. Eine andere Frage ist die der Durchsetzbarkeit des Auskunftsanspruchs. Am Nordpol wäre das wohl schwierig, mit der Schweiz aber bestehen Abkommen.... Gruss |
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#3
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| Hi Lara, oops sorry - natürlich bin ich der Pflichtige... |
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