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  #1  
Alt 05.02.2012, 12:14
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Beiträge: 1
Standard Unterhaltsschulden nach Volljährigkeit

Hallo Forum,

ich bin gerade 18 geworden und somit steht mir jetzt persönlich der Unterhalt zu. So weit so gut. Allerdings bestehen immernoch Unterhaltsschulden und Anwaltskosten, die mein Vater eigentlich an meine Mutter zahlen sollte.
Hier ist nun das Problem, dass ich den Unterhalt eigentlich nicht haben will, zumal mein Vater nach eigener Angabe nicht in der Lage ist ihn zu bezahlen.
Kann ich nun die Unterhaltsschulden rückgängig machen (es gibt so weit ich weiß auch einen Einzugsbefehl), aber dabei dafür sorgen, dass meine Mutter nicht auf ihren Anwaltskosten sitzenbleibt?
Wäre sehr dankbar für jegliche Antwort, bin gerade nämlich sehr verwirrt.
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  #2  
Alt 12.05.2012, 14:24
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Beiträge: 4
Standard

Hallo,

Wenn Du den Unterhalt nicht möchtest, dann ist das eine Sache, aber Deine Mutter hat ja um Dich großzuziehen praktisch vorgestreckt! Ich fände es ihr gegenüber nun nicht fair, wenn ihr Kampf komplett umsonst war. Oder hatte sie so viel Geld über, dass sie Dir ein stattliches Startkapital zur Seite sparen konnte?

Zudem solltest Du daran denken, dass Du ggf. In späteren Jahren Deinem Vater gegenüber unterhaltspflichtig bist, wenn es um Pflege im Alter etc. geht. Und da diese Ansprüche vom Amt geltend gemacht werden, wird Dein Verzicht auf Das, was Dir jetzt zusteht, gar nichts nützen.
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