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  #1  
Alt 10.06.2010, 23:01
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Beiträge: 1
Standard Unterhaltssumme: Volljähriges Kind bei Eltern mit hohem Einkommen

Ich habe nun beschlossen aus dem Elternhaus auszuziehen, da ein normales Verhältnis zu meinen Eltern für mich nicht möglich ist (wir haben schon einige Sachen ausprobiert wie z. B. Familiensitzungen beim Psychologen etc.). Zu mir: Ich bin 18 und lebe in Bayern. Zurzeit besuche ich die 12. Klasse am Gymnasium und werde nächstes Jahr mein Abitur schreiben, danach an der Uni studieren (evtl. Zivildienst dazwischen). Als Schüler habe ich kein eigenes Einkommen, also werde ich Unterhalt beziehen müssen. Mir ist noch nicht klar wie meine Eltern darauf reagieren werden, ob sie bereit sind zu zahlen, oder ob sie auf eine Unterhaltsklage warten werden. Ich gehe aber davon aus, dass sie so wenig zahlen möchten wie möglich (also "sich auf einen Betrag einigen" wird wohl nicht sein). Deshalb will ich mir erst einmal einen Überblick darüber beschaffen, was mir als Unterhalt zusteht.

Nach etwas Recherche bin ich auf die Düsseldorfer Tabelle gekommen. Darin steht als Unterhaltssumme für ein Nettoeinkommen über 5.101€ "Einzelfallbezogen" (bei der Stufe darunter zwischen 4.701 - 5.100€ Nettoeinkommen steht die Summe von 781€). Da mein Vater sehr gut verdient (Chefarzt) und meine Mutter auch berufstätig ist (Sekretärin), gehe ich davon aus das ihr gemeinsames Nettoeinkommen die 5.101 Euro um Einiges übersteigt. Außerdem besitzen sie einige Immobilien, aus denen sie Mieteinnahmen bekommen, die man wohl auch zum Nettoeinkommen rechnet. Sehr grob geschätzt liegt das Ganze bei 8.000 - 10.000€ netto (ich könnte aber auch weit danebenliegen). Meine Unterhaltssumme fällt also unter "Einzelfallbezogen".

Wie wird da im Regelfall entschieden? Wird die Unterhaltssumme erhöht oder bekomme ich da etwa das gleiche wie die Unterhaltssumme bei 4.701 - 5.100€ Nettoeinkommen? Von wieviel Unterhalt kann ich da in etwa ausgehen (Prozent vom Nettoeinkommen)?
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  #2  
Alt 18.06.2010, 12:47
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Registriert seit: 18.08.2009
Beiträge: 244
Standard Kindesunterhalt nach Auszug und Volljährigkeit

Hallo Steph,

ich würde zunächst mal von der höchsten Stufe der Düsseldorfer Tabelle ausgehen. Bei hohem Einkommen ist es nämlich so, dass nicht alles für den Kindesunterhalt verwendet wird, sondern Rücklagen und Vermögen gebildet werden. Dann beschränkt sich der Unterhaltsanspruch und wird nicht aus dem vollen Nettoeinkommen berechnet. Oder hast du bisher ein Luxusleben geführt? Oder war es eher normal? Wenn das letzere zutrifft, wirst du dich mit der Düsseldorfer Tabelle begnügen müssen (höchste Stufe).

Gruss
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