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#1
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| Ich hätt mal wieder ne Frage. Ich bekam bislang einen Unterhalt für meinen Sohn und mich von 440 Euro von meinem Ex-Mann. Als er etwa im Dezember meinte er heiratet wieder im Mai, sagte er gleicherzeit er könne dann nicht mehr so viel Unterhalt zahlen, sprich nur noch fürs Kind. Ich bin jetzt mit meinem jetzigen Partner zusammengezogen und mein Ex hat nun einfach ohne weitere Ankündigung den Unterhalt um 200 Euro gekürzt, was ja nicht mal mehr der Mindestsatz ist lt. JA: Das Kind hat ADHS und einige andere gesundheitliche Probleme und deshalb hatte ich bislang immer nur solche kleinen Jobs, immer besser als nix ich habs gern getan und das Kind hatte was davon. 8 h hät ich nie hingekriegt. Mehr hab ich einfach dann nicht unter einen Hut gekriegt. Er aber meint, das Kind sei ja jetzt 8 Jahre alt und ich könne arbeiten. Wollen ja, können ja, aber umsetzen und alles mit Augenarzt, Therapeuten, Vereine und ADHS wobei mir nie auch nur jemand mal unter die Arme greift. Tja. wird schwierig. Einige dürften das kennen. Mit der Frau die er jetzt geheiratet hat, hat er auch ein fast 3 jähriges Kind. Außerdem hat er davor ein Auto gekauft, damit sie die Kinder die auch in der gemeinsamen Wohnung leben zu Schule und Kiga fahren kann, einkaufen usw. Er hat aber keinen Führerschein und fährt mit dem Bus zur Arbeit. Kann er denn die Autoabzahlungsraten anrechnen lassen, wenn ihm der Unterhalt jetzt per JA neu berechnet wird? oder andere Dinge wie z. B. Waschmaschinen, Möbel usw.????????Schulden noch vor unserer Ehe oder welche die während der Ehe entstanden wären sind keine da. Ich vermute aber er hat sich einen Fernseher auf Raten gekauft. Wie sieht es mit solchen Sachen aus? Kann er behaupten, seine Frau fährt ihn zur Arbeit obwohl ich weiss er fährt mit dem Bus? Kann es sein, dass wie die Dame von JA meinte noch weniger Unterhalt zahlen muss, wenn noch ein zweites Kind da ist. Bei der letzten gerichtlichen Berechnung hatte er netto ca. 1500 monatliches Einkommen zzgl. WEihnachts u. Urlaubsgeld. Jetzt arbeitet er aber 3 statt damals 2 Schichten und ist wieder in ne bessere Steuerklasse gekommen. Tatsächlich noch weniger als 240 fürs Kind?????????? Ich schätze mal er bekommt nun so ca. 1800-1850 mind. raus plus Weihnachts- u. Urlaubsgeld. Wie ist eure Meinung? |
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#2
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| Hallo, Du schätzt da viel zu viel rum. Fordere den KV auf nach § 1605 BGB Auskunft über seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu erteilen. Das solle die letzten 12 Gehaltsabrechnungen sowie den EK-Steuerbescheid, welcher in den Zeitraum fällt beinhalten. Dann weißt Du was er verdient und kannst den Unterhalt berechnen. Die Raten für das Auto, den Fernseher oder andere Dinge können nicht einkommensbereinigend angesetzt werden. Wie Du schreibst, sind diese ja erst nach Eintritt der Unterhaltsverpflichtung entstanden. Ob er Buss fährt, oder mit den Auto gebracht wird, ist egal. Solange es nicht zur Mangelfallberechnung kommt, kann der KV 0,30€ pro KM hin und zurück zur Arbeit ansetzen. Im Mangelfall wären die Kosten für den ÖPNV anzusetzen. Zitat:
In dem Fall besteht ein Titel zum Unterhalt. Da kann der Unterhaltspflichtige nicht einfach den Unterhalt kürzen. Du könntest daher aus dem Urteil vollstrecken lassen. LG chico |
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#3
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| sicherlich da ist viel geschätzt. Es sieht also so aus, das ein Titel bestanden der noch vor Scheidungsurteil ausgeschrieben wurde über 800 Euro. Etwa ein Jahr danach oder etwas mehr hat er sich bei der Scheidung neu berechnen lassen da er ja da wieder in die schlechtere Steuerklasse fiel. Danach wurde festgelegt, aber nicht betitelt oder wie auch immer das heißt :440 Euro für Kind und Mutter.... Er hat bisher ja auch immer gezahlt und ich kann ihn einerseits gut verstehen, wenn er für mich nicht mehr mitzahlen will. Er kann ja auch nix für wenn unser Kind so schwierig ist. Also wär ich mit dem Unterhalt nur fürs Kind auch vollkommen zufrieden und somit nicht auf Streit aus. Danach hat er aber angefangen zu Früh und Mittagschichten noch Nachtschichten zu arbeiten, die natürlich dementsprechend höher vergütet werden. Da hab ich nie ein Wort drüber verloren und gedacht: Leben und leben lassen. Jetzt hat er also nen höheren Verdienst als in unserer Ehezeit(verheiratet, 1 Kind 1700-1770 Euro netto), da er ja jetzt wieder verheiratet ist und die Nachtschichten ja auch gezahlt kriegt und ja nicht mehr nur ein Kind auf der Steuerkarte hat sondern 2. Ich denk das macht schon bissel was aus. Da kann es doch nicht sein, das er nur 240 Euro Unterhalt zahlt. Ich hab natürlich den Weg zum JA nicht gescheut, denn ich hab jahrelang nix gesagt, dass ich mehr kriege, weil er ja auch mehr verdient hat. Aber jetzt reichts mal. |
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