|
#1
| |||
| |||
| Hallo, ich bin neu hier und möchte Euch ersteinmal ein sonntägliches -Hallo- schicken!! Ich habe einige riesen Fragen auf dem Herzen: Was geschieht, wenn der unterhaltspflichtige Vater eine kleine Rente bezieht, die gerade einmal für ihn reicht?? Ich selbst beziehe zur Zeit noch Hartz 4. Das ist aber wohl hoffentlich bald vorbei. - Muss ich dann möglicherweise noch meinen Ex-Mann unterstützen?? - Wie ist die Unterhaltsfrage für unser bei mir lebendes 3jähr. Kind? lg abbi |
|
#2
| |||
| |||
| Das freundliche sonntägliche "Hallo" wird zurückgegeben. Die erste Frage ist doch, ob Ihr verheiratet wart. Wenn nicht, dann stellt sich die Frage gar nicht. Wenn ja, dann kommt es natürlich drauf an, was Du verdienst, auch das Kind ist zu berücksichtigen. Und, ob die Unterhaltskette unterbrochen ist. Wie lange seid ihr getrennt? Wie geschrieben, nur interessant, wenn ihr verheiratet wart. Wenn der Vater eine volle EM-Rente bekommt (EU-Rente ist schon lange abgeschafft, heißt heute EM-Rente) dann ist ihm letztlich auch nicht zuzumuten, zu arbeiten. Er kann es dann einfach nicht. Wenn er nur eine Teil-EM-Rente bekommt, dann kann er noch stundenweise arbeiten. Darauf muß er sich dann verweisen lassen. Ich würde für das Kind eine Beistandsschaft beim Jugendamt einrichten lassen. Das kümmert sich dann um den Kindsunterhalt. Herzlichst TK |
|
#3
| |||
| |||
| Hallo frischling, Wenn der Vater nicht leistungsfähig ist,kann man Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen ( für das 3 Jährige Kind). lg edy
__________________ Ein freundliches "Hallo" setzt sich auch in Foren immer mehr durch. |
|
#4
| |||
| |||
| Ich danke Euch sehr!! lg |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| |