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  #1  
Alt 23.06.2010, 18:26
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Registriert seit: 23.06.2010
Beiträge: 1
Standard vater gibt keine auskunft über einkommen

hallo,

ich denke das es vielleicht hier jemanden gibt der erfahrung mit einer ähnlichen situation hat...
der vater meines kindes wurde vom jugendamt mehrmalig aufgefordert seine einkünfte offen zu legen, dieses wurde ignoriert... durch nachforschungen hat der sachbearbeiter herrausgefunden das der vater zwischenzeitlich kein hartz mehr bezogen hat, sonder wenige monate einkünfte hatte mit denen er den mindestunterhalt hätte bestreiten können. nun wurde klage auf einen unterhaltstitel eingereicht... diesen hatten wir bisher nicht, da nie einkommen vorhanden war.... meine frage ist nun, hat dies ausser festsetzung des unterhaltes noch andere folgen für den vater, muss dieser bei gericht anwesend sein... ich meine, kann das gericht ihn vielleicht endlich mal dazu verdonnern, wenigstens für eins seiner beiden kinder eine arbeit zu suchen um unterhalt zu bezahlen??? es ist irgendwie ein unding das diese sich so einfach drücken können :-/. leider dauert es ewig ehe man mal nachricht vom gericht bekommt und so langsam werde ich unruhig...

Lg EineMama
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  #2  
Alt 28.06.2010, 11:24
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Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 74
Standard Vater drückt sich vor Kindesunterhalt

Hallo,

der Vater, bei dem die Kinder nicht leben, ist verpflichtet, alles zu tun, damit er seine Unterhaltspflicht erfüllen kann. Wenn er auf Unterhalt oder Auskunft verklagt wird, muss er grundsätzlich vor Gericht anwesend sein. Versäumt er das, so kann er in Abwesenheit verurteilt werden.

Wenn er sich nachweislich vor einer Arbeit drückt, so macht er sich auch strafbar. Unterhaltsvereitelung. Das Jugendamt kann ihn anzeigen und er muss mit einer Verurteilung (Geldstrafe oder Gefängnis) rechnen.

Viele Grüße
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  #3  
Alt 12.07.2010, 13:09
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Registriert seit: 11.07.2010
Ort: Leipzig
Beiträge: 29
Standard

entweder du beantragst eine EV bei Gericht oder erhebst Auskunftsklage. Nur gegenüber dem Jugendamt ist er zwar auch verpflichtet aber wenn er nix macht, dann habt ihr nix gekonnt. Da kann nur das gericht helfen.

Wenn er nicht kommt, kann er verurteilt werden durch Versäumisurteil, dies gilt allerdings nciht, wenn sein Anwalt da ist. Die Auskunft muss dann aber trotzdem noch vollstreckt werden. Dass kann auch sehr schwirig sein, wenn er sich weigert.

Ob er sich strafbar gemacht hat, kann nciht abscdhliessend geklärt werden, weil man ja auch sehen muss, dass auch wenn er einen Job hat, muss der Selbstbehalt von 990 nciht überschritten sein. dies muss im einzelfall genau geklärt werden.

Habt ihr eine etwaige Ahnung wieviel er verdient? dann Einstweilige auf Unterhalt zu gericht, da kann er immernoch auskunft erteilen und wenn er das dann nciht macht kann auch vorläufig geschätzt werden.
__________________
Bei weiteren Fragen stehe ich gern auch per PN zur Verfügung.

LG Justi



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