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#1
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| Hallo liebes Forum Familienrecht, also ich hab da ein riesiges problem. Es geht mir um den unterhalt meiner tochter, die 15 Jahre alt ist. Mein exmann zahlt keinen unterhalt für mein kind und nun hat er eine lohnpfändung bekommen. Sein chef bezahlt nun nichts mehr. Da meine Tochte über 12 Jahre alt ist, bekommt sie natürlich keinen Unterhaltsvorschuss mehr. Das einzige, was ich habe, ist das Kindergeld. Ich bin zwar verheiratet, dennoch fehlt uns das geld an allen Ecken. Wer kann mir einen rat geben? Danke euch! Rita |
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#2
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| Hallo, der Kindesunterhalt geht einer Lohnpfändung vor. Die Pfändungsfreigrenzen sind ja entsprechend höher, wann man unterhaltspflichtige Kinder hat, als wenn man alleinstehend ist. Dein Ex-Mann kann also Einspruch gegen die Pfändung beim Amtsgericht einlegen und eine Freigrabe erreichen. Ich kann dir nur raten, dich unverzüglich um einen Unterhaltstitel zu kümmern. Dann kannst du selbst gegen deinen Mann vollstrecken und direkt von seinem Arbeitgeber den Unterhalt einfordern, also selbst pfänden. Ein Unterhaltsanspruch geht vor. |
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| Stichworte |
| lohnpfändung, tochter, unterhalt, unterhaltsvorschuss, vater |
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