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#1
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| Hi habe mal eine frage und hoffe ihr könnt mir da helfen hatte letzte woche mit dem vater von meinem sohn vaterschaftsanerkennung wo uns dann mit geteilt worden ist das er von geburt an mit 100% unterhaltspflichtig ist also der normaler satz laut düsseldorfer tabelle (225 euro) ich habe seit geburt an aber unterhaltsvorschuß (133 euro) bezogen und weiß das er den auch wieder zurück zahlen muss aber wie sieht es dann mit dem ausgleich aus der ja eigentlich meinem kind zusteht. über jede antwort würde ich mich freuen |
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#2
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| Hallo yunchen, dem Grunde nach steht dir die Differenz zu. Außerdem steht dir für die ersten 3 Jahre Betreuungsunterhalt zu. Dies ist aber von der Leistungsfähigkeit des Kindesvaters abhängig. Wie hoch ist sein monatliches Einkommen? lg edy
__________________ Ein freundliches "Hallo" setzt sich auch in Foren immer mehr durch. |
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#3
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| hallo danke für die schnelle antwort. also es sieht so aus das er im moment grad mal 358 euro verdient im unternehmen von seinem vater. habe es aber auch schriftlich von der beistandschaft die uns in der vaterschaftsanerkennungssache zu seite gestanden hat das seine eltern den mindest unterhalt für den kleinen übernehmen. und da erst mal eine lohn überprüfung gemacht werden müsste was aber nicht getan wird da sie nur ersatzweise einspringen das wenigstens der kleine nicht zu kurz kommt. |
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