Familienrecht-heute.de




Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


Zurück   Forum zu Scheidung, Unterhalt, Familienrecht > Unterhaltsrecht - Unterhalt > Kindesunterhalt

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 16.09.2010, 13:10
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.09.2010
Beiträge: 3
Standard Verpflichtet Tagesmutter mitzubezahlen?

Hallo

Ich hätte mal eine frage in hinsicht auf eine Tagesmutter. Bei uns ist mit dem Unterhalt alles geklärt. Jetzt geht die Mutter meiner Tochter wieder Halbtags Arbeiten . Sie bekommt einen Teil vom Jugendamt bezahlt und einen Rest muss sie Selbst bezahlen. Es sind 100€. JEtzt sagte sie zu mir ich müsse die hälfte davon bezahlen, stimmt das? Wie ist da das GEsetzt?

Vielen Dank im Vorraus.

MFG
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 16.09.2010, 17:32
edy edy ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 702
Standard

Hallo Tom180,

Also du bezahlst Kindesunterhalt.
Bezahlst du Trennungs-oder Ehegattenunterhalt?
Wie alt ist die Tochter?

lg
edy
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 18.09.2010, 20:17
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.09.2010
Beiträge: 3
Standard

Hi

Ja kindesunterhalt bezahle ich. Wir waren nicht verheiratet. Die kleine ist 2 Jahre.

Gruß
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 19.09.2010, 19:55
edy edy ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 702
Standard

Hallo TOM180,

Solange das Kind keine 3 Jahre alt ist muss die Mutter nicht arbeiten
gehen und du müsstet auch Unterhalt für die Mutter zahlen.( vorraus-
gesetzt du bist leistungsfähig).

Dieser Unterhalt wird z.Z. nicht von dir gefordert.

d.h mit 50€ die du der Mutter zahlen sollst, kommst du " gut mit weg" .

lg
edy

Geändert von edy (19.09.2010 um 19:58 Uhr)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 21.09.2010, 21:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.09.2010
Beiträge: 3
Standard

Hi

Sorry für die späte antwort*g*

Warum müsste ich Unterhalt an die Mutter bezahlen wenn diese Arbeitet?

Bin ich verpflichtet die Tagesmutter mitzubezahlen? Unabhängig davon ob sie Arbeiten geht oder nicht?

MFG
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 22.09.2010, 09:06
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 12.08.2010
Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 362
Standard

Zitat:
Zitat von TOM180 Beitrag anzeigen
Bin ich verpflichtet die Tagesmutter mitzubezahlen? Unabhängig davon ob sie Arbeiten geht oder nicht?
hallo tom,

klick mich

und davon abgesehen hat edy vollkommen recht mit der aussage, dass du froh über die arbeitstüchtigkeit der kindsmutter sein kannst. ich an ihrer stelle würde dich auf den vollen betreuungsunterhalt verklagen und gar nicht arbeiten gehen, wenn du dich wegen einer beteiligung von 50 euro so anstellst! mit dieser haltung schaufelst du dir zu recht, dein eigenes grab.

---> Warum müsste ich Unterhalt an die Mutter bezahlen wenn diese Arbeitet?

du bringst da verschiedenes durcheinander. sie geht doch arbeiten hast du geschildert und fordert anscheinend von daher auch keinen betreuungsunterhalt.
arbeiten müsste sie eigentlich gar nicht, wie von edy geschildert. hast also diesbezüglich glück gehabt, tust dies aber anscheinend weder korrekt erkennen, noch würdigen! und wahrscheinlich stellst du dich deshalb auch so an, was die kostenteilung der tagesmutter angeht.
führe dir halt mal vor augen, dass du normalerweise für zwei personen unterhaltspflichtig sein müsstest! das du dies nicht bist, ist dem goodwill deiner ex zu verdanken!

Geändert von Coldplay (22.09.2010 um 09:25 Uhr)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 20:23 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.3.0
familienrecht-heute.de