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  #1  
Alt 21.05.2010, 12:43
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Beiträge: 2
Unglücklich Verweigerung von Auskünften

Hallo an alle,

ich bin hier neu im Forum und weiß mittlerweile nicht mehr was ich machen soll!
Bitte wer kann helfen damit ich keine Fehler mache?

mit Schreiben vom 15.02.2009 habe ich meine Tochter aufgefordert Auskunft über Ihren weiteren Bildungsweg zu geben. Meine Tochter wurde am 01.06.2009 Volljährig. Des weiteren habe ich in diesem Schreiben aufgefordert, dass die Mutter Ihre Einkommensverhältnisse offen legt.
Mir wurden bisher nur Schulbescheinigungen vorgelegt die über den Besuch des Gymnasiums Auskunft geben. Nach Berechnung der Schulausbildungszeiten hätte meine Tochter bereits 2009 das Abitur ablegen müssen. Somit habe ich eine weitere Anfrage gestellt und bekam wiederum nur eine Bescheinigung der Schule.
Die Kindesmutter weigert sich weiterhin über ihre Einkünfte Auskunft zu erteilen. Da ich weiß, dass die Mutter im selbstgenutzten Wohneigentum ( Belastungsfrei) wohnt und im Besitz von Spareinlagen ist habe ich einen Steuerbescheid erbeten. Auch diese Anfrage blieb ohne Resonanz.
Bis heute wurde mir keine Zeugnisse und andere Auskünfte vorgelegt, des weiteren wird mir die Auskunft üben den weiteren Bildungsweg ab dem 01.08.2010 vorenthalten.
Somit habe ich im Schriftverkehr darauf aufmerksam gemacht, dass wenn ich keine Auskünfte erhalte die Unterhaltszahlungen ab 01.08.2010 einstellen werde.
Meine Fragen:
Was kann in Bezug der Auskunftspflichten unternehmen?
Darf ich unter diesen Umständen die Unterhaltszahlungen ab August 2010 einstellen?
Habe ich die Möglichkeit Strafanzeige gegen die Kindesmutter wegen Verweigerung der Auskunftspflicht zu stellen?

Wer kann mir Helfen???
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  #2  
Alt 26.05.2010, 19:07
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Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 74
Standard Auskunftspflicht bei Unterhalt

Hallo,

also Srafanzeige gegen die Mutter einer Unterhaltsberechtigten Tochter kann man m.E. nicht stellen, denn es liegt wohl kein Straftatbestand vor. Die Auskunftspflicht ist zivilrechtlich.
Einen Auskunftsanspruch kann man einklagen. Du könntest also gegen die Mutter deinen Auskunftsanspruch bei Gericht geltend machen.

Auch die Tochter ist dir auskunftspflichtig in der vorliegenden Fallkonstellation.

Du kannst die Zahlung des Unterhalts einistellen. Allerdings könnte es sein, dass dann eine Unterhaltsklage auf dich zukommt, denn es gibt meines Wissens keine Vorschrift, die eine Zahlungspflicht bei einer nicht eingehaltenden Auskunftspflicht suspendiert. Wenn du also zu recht nicht zahlen musst, dann wird wahrscheinlich keine klage kommen. Wenn eine klage kommt, dann musst du wahrscheinlich die kosten nicht tragen, denn du bist ja bereit, zu zahlen.

Allerdings bleibt immer eine gewisse Unsicherheit.

Ich würde noch einmal deutlich ankündigen, dass dann, wenn keine Auskunft über die Einkommensverhältnisse gegeben wird, du den Unterhalt einstellen wirst. Dann wird sicher eine Reaktion kommen. Oder meinst du nicht?
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  #3  
Alt 27.05.2010, 10:28
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Registriert seit: 21.05.2010
Beiträge: 2
Standard Auskunftspflicht

Hallo Lara,

danke für Deine Auskünfte.
Ich habe vor einer Woche das letzte mal die Auskünfte eingefordert mit dem Hinweis das ich bis zur Auskunftserteilung keinen Unterhalt mehr zahlen werde, denn irgendwann ist auch bei mir die Gedult zu Ende. Seit Ferbruar 2009 habe ich bereits 5 mal nach Auskünften verlangt und nur lapidare Bescheinigungen bekommen. Ich denke da ist etwas Faul und man möchte versuchen mich über den Tisch zu ziehen. Nun sehe ich einer Klage gelassen entgegegen, da ich weiß das die Mutter ihre Einkünfte und Vermögen auf Teufel kommt raus nicht offenlegen will. Sollte es zur Klagen kommen wird sie es müssen.

Gruß NBNEU
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