Familienrecht-heute.de




Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


Zurück   Forum zu Scheidung, Unterhalt, Familienrecht > Unterhaltsrecht - Unterhalt > Kindesunterhalt

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 14.06.2011, 22:49
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.10.2010
Beiträge: 14
Standard Was wird sich nun ändern, wenn die Tochter ne Ausbildung beginnt?

So, ihr Lieben, ich komme nicht so ganz mit den Unterhaltsrechnern klar und man liest ja soooo viel.

Ich hoffe auf euren Beistand und Hilfe beim Rechnen.

Vater verdient 2400 Euro netto
Mutter verdient 1100 Euro netto

Nun wird die Tochter (18 J. )unter Umständen eine Ausbildung beginnen. Der Ausbildungsplatz ist noch nicht zugesagt, aber ziemlich sicher. Tochter wohnt bei der Mutter.

Ausbildungsvergütung ca. 500 Euro, wenn mehr dann vermutlich nicht viel mehr

Desweiteren lebt bei der Mutter eine 8-jährige Tochter.

Gehen wir davon aus die Mutter bekommt keinen nachehelichen Unterhalt.

Wie wird das nun berechnet und was hätte der Vater in etwa zu zahlen. Ich blick da einfach nit so durch. Ich hoffe ihr bringt Licht ins Dunkel.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 15.06.2011, 00:53
edy edy ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 702
Standard

Hallo Christina,

Tochter hat einen Bedarf lt, DT von 664€.

Davon wird der AZUBI-Lohn und das volle Kindergeld abgezogen.

664-500-184= -20

D,h, sie darf ihren Lohn + das KG behalten,Unterhaltsanspruch ist somit
gedeckt.

Die Mutter kann nun von ihr einen Betrag für Kost+Logis verlangen.
Für die 8 Jährige hat der Vater 327€ zu zahlen.

lg
edy

Geändert von edy (15.06.2011 um 00:56 Uhr)
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 15.06.2011, 14:26
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.06.2011
Beiträge: 23
Standard

Hi @ all!

Ich sehe das etwas anders als edy:
Von den 500 € Azubi-Lohn werden 90 € ausbildungsbedingter Mehrbedarf und Fahrtkosten abgezogen. Ohne Fahrtkosten hat sie also ein bereinigtes Einkommen von nur 410 €. Danach sieht das Ganze so aus:

Bedarf 664 € - 184 € Kindergelt - 410 € Einkommen = 70 € Unterhaltsanspruch. Dieser Anspruch erhöht sich noch um die Fahrtkosten, soweit diese tatsächlich anfallen.

Da Mutter mit ihrem Einkommen unter dem Selbstbehalt von 1.150 € liegt, muss der Vater den gesamten Unterhalt bezahlen - es sei denn, Mutter könnte und müsste mehr verdienen. Aber das ist ein Thema für sich.

Gruß Frodo
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 15.06.2011, 14:59
edy edy ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 702
Standard

Hallo Frodo,


mit der Ausbildungsaufwandspauschale von 90€ hast du natürlich recht.


lg
edy
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 16.06.2011, 16:26
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.10.2010
Beiträge: 14
Standard

Das versteh ich jetzt aber nicht so ganz, ich dachte immer die Mutter wäre in dem Fall auch unterhaltspflichtig, weil die Tochter schon volljährig ist.

Wie kann denn das sein, das bloß weil die Mutter bspw, ne Differenz von 50 Euro hat, der Vater den Unterhalt kompett zahlen muss, ??? und dann noch trotz der Ausbildungsvergütung. Also jetzt bin ich komplett verwirrt.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 16.06.2011, 17:06
edy edy ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 702
Standard

Hallo Christina,

Der SB beider Elternteile beträgt 1150€

Die Tochter hat nach obiger Rechnung noch einen Anspruch von 70€.

Den muss der Vater alleine bezahlen.

Hätte die Mutter einen höheres EK als 1150€ könnte dieser höhere Betrag
zur Unterhaltspflicht führen.

lg
edy
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 18.06.2011, 15:56
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.10.2010
Beiträge: 14
Standard

achso, ich dacht schon er müsst dann trotzdem den kompletten vorherigen Betrag weiterbezahlen, wenn die Mutter unter diesem Selbstbehalt liegt. Naja, ist ja für die Tochter auch nicht weiter schlimm. Papa läßt sich ja eh nie lumpen. Danke!
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 19.06.2011, 17:10
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.10.2010
Beiträge: 14
Standard

da fällt mir noch was andres dazu ein. Ist es denn möglich, dass wenn der Unterhalt für die ältere Tochter durch ein Einkommen geschmälert wird, in dem Fall für die jüngere Tochter mehr Unterhalt gezahlt werden soll. Ich mein weil ihm dann ja mehr bleibt. Oder hat dass in dem Fall, dass sie volljährig ist, damit nix mehr zu tun?
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 19.06.2011, 19:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.06.2011
Beiträge: 23
Standard

Hallo Christina,

für die jüngere Tochter muss der Vater jetzt nicht mehr zahlen.

Jede Unterhaltsprüfung erfolgt in zwei Schritten:
1. wird die Bedürftigkeit festgestellt (= Bedarf abzgl. Einkommen des Kindes)
2. wird geguckt, ob in dieser Höhe auch Unterhalt geleistet werden kann.

Der Bedarf eines minderjährigen Kindes leitet sich dabei vom Einkommen des nicht betreuenden Elternteils ab - hier 2.400 €. Dieses Einkommen ändert sich aber nicht.

Gruß Frodo
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 20:24 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.3.0
familienrecht-heute.de