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#1
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| So, ihr Lieben, ich komme nicht so ganz mit den Unterhaltsrechnern klar und man liest ja soooo viel. Ich hoffe auf euren Beistand und Hilfe beim Rechnen. Vater verdient 2400 Euro netto Mutter verdient 1100 Euro netto Nun wird die Tochter (18 J. )unter Umständen eine Ausbildung beginnen. Der Ausbildungsplatz ist noch nicht zugesagt, aber ziemlich sicher. Tochter wohnt bei der Mutter. Ausbildungsvergütung ca. 500 Euro, wenn mehr dann vermutlich nicht viel mehr Desweiteren lebt bei der Mutter eine 8-jährige Tochter. Gehen wir davon aus die Mutter bekommt keinen nachehelichen Unterhalt. Wie wird das nun berechnet und was hätte der Vater in etwa zu zahlen. Ich blick da einfach nit so durch. Ich hoffe ihr bringt Licht ins Dunkel. |
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#2
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| Hallo Christina, Tochter hat einen Bedarf lt, DT von 664€. Davon wird der AZUBI-Lohn und das volle Kindergeld abgezogen. 664-500-184= -20 D,h, sie darf ihren Lohn + das KG behalten,Unterhaltsanspruch ist somit gedeckt. Die Mutter kann nun von ihr einen Betrag für Kost+Logis verlangen. Für die 8 Jährige hat der Vater 327€ zu zahlen. lg edy Geändert von edy (15.06.2011 um 00:56 Uhr) |
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#3
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| Hi @ all! Ich sehe das etwas anders als edy: Von den 500 € Azubi-Lohn werden 90 € ausbildungsbedingter Mehrbedarf und Fahrtkosten abgezogen. Ohne Fahrtkosten hat sie also ein bereinigtes Einkommen von nur 410 €. Danach sieht das Ganze so aus: Bedarf 664 € - 184 € Kindergelt - 410 € Einkommen = 70 € Unterhaltsanspruch. Dieser Anspruch erhöht sich noch um die Fahrtkosten, soweit diese tatsächlich anfallen. Da Mutter mit ihrem Einkommen unter dem Selbstbehalt von 1.150 € liegt, muss der Vater den gesamten Unterhalt bezahlen - es sei denn, Mutter könnte und müsste mehr verdienen. Aber das ist ein Thema für sich. Gruß Frodo |
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#4
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| Hallo Frodo, mit der Ausbildungsaufwandspauschale von 90€ hast du natürlich recht. lg edy |
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#5
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| Das versteh ich jetzt aber nicht so ganz, ich dachte immer die Mutter wäre in dem Fall auch unterhaltspflichtig, weil die Tochter schon volljährig ist. Wie kann denn das sein, das bloß weil die Mutter bspw, ne Differenz von 50 Euro hat, der Vater den Unterhalt kompett zahlen muss, ??? und dann noch trotz der Ausbildungsvergütung. Also jetzt bin ich komplett verwirrt. |
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#6
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| Hallo Christina, Der SB beider Elternteile beträgt 1150€ Die Tochter hat nach obiger Rechnung noch einen Anspruch von 70€. Den muss der Vater alleine bezahlen. Hätte die Mutter einen höheres EK als 1150€ könnte dieser höhere Betrag zur Unterhaltspflicht führen. lg edy |
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#7
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| achso, ich dacht schon er müsst dann trotzdem den kompletten vorherigen Betrag weiterbezahlen, wenn die Mutter unter diesem Selbstbehalt liegt. Naja, ist ja für die Tochter auch nicht weiter schlimm. Papa läßt sich ja eh nie lumpen. Danke! |
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#8
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| da fällt mir noch was andres dazu ein. Ist es denn möglich, dass wenn der Unterhalt für die ältere Tochter durch ein Einkommen geschmälert wird, in dem Fall für die jüngere Tochter mehr Unterhalt gezahlt werden soll. Ich mein weil ihm dann ja mehr bleibt. Oder hat dass in dem Fall, dass sie volljährig ist, damit nix mehr zu tun? |
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#9
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| Hallo Christina, für die jüngere Tochter muss der Vater jetzt nicht mehr zahlen. Jede Unterhaltsprüfung erfolgt in zwei Schritten: 1. wird die Bedürftigkeit festgestellt (= Bedarf abzgl. Einkommen des Kindes) 2. wird geguckt, ob in dieser Höhe auch Unterhalt geleistet werden kann. Der Bedarf eines minderjährigen Kindes leitet sich dabei vom Einkommen des nicht betreuenden Elternteils ab - hier 2.400 €. Dieses Einkommen ändert sich aber nicht. Gruß Frodo |
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