Familienrecht-heute.de




Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


Zurück   Forum zu Scheidung, Unterhalt, Familienrecht > Unterhaltsrecht - Unterhalt > Kindesunterhalt

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 28.06.2011, 22:04
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.07.2010
Beiträge: 4
Standard Wer kann mir weiterhelfen???

Im kurzen die Vorgeschichte:

Meine Tochter (13 Jahre) lebt bei Ihrem Vater, der wieder in einer neuen Beziehung wie es scheint, es besteht aber kein Kontakt zu ihm. Es ist ein Unterhaltstitel vorhanden, welcher aber noch nie vollstreckt wurde.
Nachdem meine Tocher das 12 Lebensjahr vollendet hatte bekam ich post vom Jugendamt, das die Zahlung des Unterhaltsvorschusses eingestellt wird. Ich bekam dazu eine zahlungsaufforderung von monatlich 350€ die ich monatlich leisten soll.
Zu der Zeit hatte ich nur einen Arbeitsvertrag von 28,75 Std. die Woche also einen nettoverdienst von ca 660€. Vom Jugendamt wurde mir eine Herabsetzung auf 150€/Monat bewilligt, die ich bis heute an das amt überwiesen habe.

Heute kam ein Schreiben vom Amt das er die Beistandschaft gekündigt hat und sich anwaltlich erkundigen will, was ich zahlen muss.

Mittlerweile habe ich eine 37,5h woche und verdiene ca 880€ netto (abhängig von den Arbeitstagen im Monat). Mein Nettolohn liegt somit unter dem Selbstbehalt.
Ich habe mit meinem jetzigen Mann auch 1 weiteres leibliches Kind von 9 Jahren.

Wer kann mir da weiterhelfen, wie ich mich verhalten soll und welche Möglichkeiten ich habe.


Liebe Grüsse

blondehexe_2
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 29.06.2011, 11:04
edy edy ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 704
Standard

Hallo blondehexe_2,

Wenn ein Titel besteht dann kann dieser vollstreckt werden,müsste also
abgeändert werden.

Nun sehe ich die Sache so:

Zitat:
meinem jetzigen Mann
Ihr seid verheiratet?

Durch deine erneute Heirat ist dein Mann zunächst mal dir und eurem
gemeinsamen Kind (aus der neuen Ehe) unterhaltspflichtig.
D.h. du bist versorgt.(hier gibt es keinen Selbstbehalt).

Dei Einkommen könnte für den Unterhalt der 13 Jährigen Tochter herangezogen werden.

lg
edy
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 29.06.2011, 12:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.06.2011
Beiträge: 23
Standard

Zitat:
Zitat von edy Beitrag anzeigen
hier gibt es keinen Selbstbehalt
In diesem einen Punkt bin ich allerdings anderer Meinung. Zumindest der maßgebliche Familienmindestselbstbehalt (950 € + 840 € + 272 € für das Kind) muss durch das verbleibende Familieneinkommen gewahrt bleiben.

Gruß Frodo
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 29.06.2011, 13:59
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.07.2010
Beiträge: 4
Standard

Hallo

danke für die zügigen Antworten.

Ja ich verheiratet und wir leben in einem gemeinsamen Haushalt.

Wie kann ich den Titel abändern lassen oder muss das der Kindsvater tun?

Das Jugendamt schrieb ja das er sich anwaltlich erkundigen will, komme ich da besser wenn ich erstmal auf die Post von Ihm warte.

Laut meiner letzten Auskunft vom Jugendamt, wird mein Mann überhauptnicht berücksichtigt, und somit müsste mir ja der Selbstbehalt bleiben, da das Kind vor unserer Ehe war.

Kann ich auch zu Mehrarbeit gezwungen werden, ich steig da grad nicht durch

LG blondehexe
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 29.06.2011, 14:32
edy edy ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 704
Standard

Hallo blondehexe_2,

Titel muss der abändern lassen, der ein Interesse daran hat, in diesem
Fall du.
Kindesvater+Jugendamt werden dagegen sein.

Zitat:
Das Jugendamt schrieb ja das er sich anwaltlich erkundigen will, komme ich da besser wenn ich erstmal auf die Post von Ihm warte.
Er kann natürlich gleich Pfänden lassen.(da Titel).

Zitat:
Kann ich auch zu Mehrarbeit gezwungen werden
Wenn du den Mindestunterhalt zahlst wird dich niemand zwingen.

Wenn nein,dann musst du schon darlegen können,warum mehr Arbeitsstunden
nicht möglich sind.

lg
edy
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 16:46 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.3.0
familienrecht-heute.de