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#1
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| Im kurzen die Vorgeschichte: Meine Tochter (13 Jahre) lebt bei Ihrem Vater, der wieder in einer neuen Beziehung wie es scheint, es besteht aber kein Kontakt zu ihm. Es ist ein Unterhaltstitel vorhanden, welcher aber noch nie vollstreckt wurde. Nachdem meine Tocher das 12 Lebensjahr vollendet hatte bekam ich post vom Jugendamt, das die Zahlung des Unterhaltsvorschusses eingestellt wird. Ich bekam dazu eine zahlungsaufforderung von monatlich 350€ die ich monatlich leisten soll. Zu der Zeit hatte ich nur einen Arbeitsvertrag von 28,75 Std. die Woche also einen nettoverdienst von ca 660€. Vom Jugendamt wurde mir eine Herabsetzung auf 150€/Monat bewilligt, die ich bis heute an das amt überwiesen habe. Heute kam ein Schreiben vom Amt das er die Beistandschaft gekündigt hat und sich anwaltlich erkundigen will, was ich zahlen muss. Mittlerweile habe ich eine 37,5h woche und verdiene ca 880€ netto (abhängig von den Arbeitstagen im Monat). Mein Nettolohn liegt somit unter dem Selbstbehalt. Ich habe mit meinem jetzigen Mann auch 1 weiteres leibliches Kind von 9 Jahren. Wer kann mir da weiterhelfen, wie ich mich verhalten soll und welche Möglichkeiten ich habe. Liebe Grüsse blondehexe_2 |
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#2
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| Hallo blondehexe_2, Wenn ein Titel besteht dann kann dieser vollstreckt werden,müsste also abgeändert werden. Nun sehe ich die Sache so: Zitat:
Durch deine erneute Heirat ist dein Mann zunächst mal dir und eurem gemeinsamen Kind (aus der neuen Ehe) unterhaltspflichtig. D.h. du bist versorgt.(hier gibt es keinen Selbstbehalt). Dei Einkommen könnte für den Unterhalt der 13 Jährigen Tochter herangezogen werden. lg edy |
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#3
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| In diesem einen Punkt bin ich allerdings anderer Meinung. Zumindest der maßgebliche Familienmindestselbstbehalt (950 € + 840 € + 272 € für das Kind) muss durch das verbleibende Familieneinkommen gewahrt bleiben. Gruß Frodo |
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#4
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| Hallo danke für die zügigen Antworten. Ja ich verheiratet und wir leben in einem gemeinsamen Haushalt. Wie kann ich den Titel abändern lassen oder muss das der Kindsvater tun? Das Jugendamt schrieb ja das er sich anwaltlich erkundigen will, komme ich da besser wenn ich erstmal auf die Post von Ihm warte. Laut meiner letzten Auskunft vom Jugendamt, wird mein Mann überhauptnicht berücksichtigt, und somit müsste mir ja der Selbstbehalt bleiben, da das Kind vor unserer Ehe war. Kann ich auch zu Mehrarbeit gezwungen werden, ich steig da grad nicht durch LG blondehexe |
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#5
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| Hallo blondehexe_2, Titel muss der abändern lassen, der ein Interesse daran hat, in diesem Fall du. Kindesvater+Jugendamt werden dagegen sein. Zitat:
Zitat:
Wenn nein,dann musst du schon darlegen können,warum mehr Arbeitsstunden nicht möglich sind. lg edy |
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