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#1
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| Hallo, wir nehmen in unserer Rechts-AG gerade die Unterhaltsansprüche des BGB durch. Die Frage ist nun: wie berechnet sich der Kindesunterhalt? Einmal, wenn die Eltern verheiratet sind und zusammen leben, einmal, wenn sie getrennt leben oder geschieden sind. So viel ist schon klar, dass der Kindesunterhalt vom Einkommen der Eltern bzw. eines Elternteils abhängt. Aber welche Formel gibt es? Oder gibt es keine? Vielen Dank, Meike |
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#2
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| Hi, also eine Formel gibt es nicht, dafür aber eine Tabelle. Der Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Diese wurde vom OLG Düsseldorf entwicklelt. Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach dem Einkommen des Vaters oder der Mutter. Der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, erfüllt seine Unterhaltspflicht schon durch die Betreuung des Kindes. Er muss keinen Barunterhalt leisten. Man schaut also in der Düsseldorfer Tabelle, in welche Einkommensstufe der Unterhaltspflichtige passt. Dann schaut man nach dem Alter des Kindes und schon hat man den Tabellenunterhalt. Dabei muss man darauf achten, dass die Tabelle von zwei Unterhaltsberechtigten ausgeht, also etwa zwei Kindern oder Ehefrau und einem Kind. Sind mehrere oder weniger vorhanden, so erfolgt einer Höherstufung bzw. Abstufung. Beim Einkommen kommt es auf das sog. bereinigte Nettoeinkommen an. Zudem hat der arbeitende Vater / Mutter einen Selbstbehalt von ca. 900 Euro. Gruss |
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| Stichworte |
| berechnung, eltern, geschieden, kindesunterhalt, verheiratet |
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