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  #1  
Alt 09.01.2010, 14:15
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Registriert seit: 09.01.2010
Beiträge: 1
Standard Zahlung von Unterhalt ohne Anerkennung der Vaterschaft

Hallo,

ich bzw. wir haben folgendes Problem. Mein Lebensgefährte hat ein Kind das mittlerweile knapp 12 Jahre ist. Das Problem ist folgendes: Als das Kind geboren wurde war die Mutter des Kindes noch verheiratet und das Kind hat nun den Namen des Exmannes. Dieser war auch in der ersten Zeit als Vater eingetragen. Seit einiger zeit lebt das Kind nun ohne Vater. In den ersten Jahren hat mein Lebensgefährte mit der Mutter des Kindes und dem Kind zusammen gelebt. Seit der Trennung zahlt er freiwillig unterhalt und zwar einen Betrag auf den er sich mit der Mutter geeinigt hat. Nun wird das Kind balb zwölf und Sie besteht auf mehr Unterhalt. Kann Sie das Überhaupt forden? Mein Lebensgefährte ist ja nirgendswo als Vater eingetragen. Falls Sie zum Anwalt geht werden denn dann seine freiwilligen Zahlungen als Annerkennung der Vaterschaft gewertet?
Ich hoffe Ihr könnt uns da weirter helfen.
Vielen Dank schon einmal im voraus
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  #2  
Alt 10.01.2010, 20:29
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Registriert seit: 08.09.2009
Beiträge: 85
Standard Unterhalt für Kind ohne Anerkennung der Vaterschaft

Hallo

das Kind gilt als eheliches Kind des Mannes, mit dem die Mutter zur Zeit der Geburt verheiratet war. Also müßte jener Ex-Mann der Mutter Unterhalt zahlen. Wenn er nicht der Vater ist, dann muss er die Vaterschaft anfechten. Das kann an sich auch das Kind, so weit ich weiß. Erst dann, wenn feststeht, dass der Mann der Mutter nicht der Vater ist, kann das Kind eine Anerkennung der Vaterschaft durch den wirklichen Vater beantragen.

Die bisherigen Unterhaltszahlungen werden zwar als Indiz gewerten, aber es wird bei der Anerkennung immer ein Bluttest gemacht.

Im Interesse des Kindes und auch im Interesse deines Lebensgefährten, sollte die Angelegenheit mal auf die richtigen Beine gestellt werden.

Im übrigen allerdings: der Ex-Mann der Mutter muss zwar zahlen, kann aber von deinem Lebenspartner Ersatz verlangen, wenn die Vaterschaft dann rechtlich geklärt ist. Also empfiehlt es sich, weiter zu zahlen, wenn für deinen Lebensgefährten feststeht, dass er der Vater ist. Und die Angelegenheit rechtlich dingfest zu machen.
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Stichworte
unterhaltspflicht, unterhaltsrecht, unterhaltszahlung

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