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#1
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| Hallo Meine Freundin istz frisch getrennt von ihrem Mann, lebt nun in eigener Wohnung. Sie haben 2 Kinder (5 und 10 Jahre alt) die zur Zeit weiter beim Vater wohnen. Es geht nun aktuell darum daß entschieden wird bei wem sie leben! Da gehört auch die frage des Unterhaltes dazu. Sie bezieht ALG II und hat mit ihrem jobcenter eine vereinbarung dass sie die ersten 6 monate teilzeit arbeiten darf bis entschieden ist wie es mit den kindern weitergeht, wo sie leben werden! Das und ihre einkommensbescheinigung hatte sie an diese Stelle wegen Unterhalt geschickt. Nun kommt der Brief vom Landkreis des Wohnortes vom Vaters/Der Kinder – Fachdienst Jungend Unterhaltsvorschuss Sie fordern sie auf sich um die erlangung einer vollzeitstelle zu bemühen und ab Mai jeweils zum 5. des monats diese bemühungen durch vorlage von mindestens 10 bewerbungen inklusive nachweis von absagen oder gesprächen nachzuweisen. Dürfen die sie zwingen sich für Vollzeitstellen zu bewerben und das auch noch zu beweisen? Das Jobcenter dürfte das, das ist mir klar, die können sagen „Bewerben sie sich mehr“ oder so irgendwie. Da dann auch mit Vorlage der Bewerbungen eben zeigen daß man sich bewirbt... Aber die Unterhaltsstelle??? Natürlich wird geprüft ob sie Unterhalt zahlen kann für die Kinder, vielleicht kann sie das eines Tages auch (Wenn die Kinder dem vater zugesprochen werden) aber im Moment hat sie nur die Teilzeitstelle und das ist vom Jobcenter auch erst mal okay. Wie soll sie sich nun verhalten, was antwortet man der Unterhaltsstelle? Sollte man das dem Jobcenter zeigen? |
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#2
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| hallo tinkawolf, jobcenter und unterhaltsfragen haben wenig miteinander zu tun. denn sich mit einer teilzeitstelle über wasser zu halten ist das eine, und zwei kinder auf die welt gesetzt zu haben die ausreichend versorgt sein wollen, das andere. einen job zu verlangen, um diesen verpflichtungen im vollem umfang nach zu kommen ist legitim und wird künftig auch immer stärker gefordert. weiss jetzt auch ehrlich gesagt nicht ganz genau, wo das problem ist. liegt es jetzt daran das sie keine lust hat, vollzeit arbeiten zu gehen? |
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#3
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| Hallo. Es giobt kein Problem damit sich zu bewerben, das muss sie ja sowieso. Nur daß man nun auch noch der Unterhaltsstelle Nachweise senden muss, ärgert sie. GLäsernes Deutschland wo man immer alles beweisen muss! Okay also sie muß sich bewerben, dies nachweisen und wenn sie eine Arbeit hat bei der sie genug verdient zahlt sie auch den Unterhalt an die Kinder. In der Tabelle mal gucken was das mindestens wäre, denn 950€ sollen ihr ja bleiben heißt es doch! Momentan ist entschieden dass die Unterhaltsstelle den Unterhalt als Vorschuss zahlt, monatlich 313€ für die 2 Kinder! Für die Tochter (5 Jahre) 133€ Für den Sohn (10 Jahre) 180€ Wieso sind die Vorschussbeträge kleiner als die Beträge die sie als Unterhalt zahlen müßte wenn sie genug verdient, da sollen es ja ab 200€ aufwärts pro Kind sein! Bzw. ab welchem Gehalt muß sie zahlen? Sagen wir sie verdient 1000€ ihr sollen aber 950€ bleiben...zahlt sie dann 50€ an die Kinder? UND: es heißt in dem Schreiben dass sie den Vorschuss eines Tages wieder zurückzahlen muß. also häufen sich ja jetzt jeden Monat 313€ Schulden an durch die Trennung vom Mann??? |
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