Familienrecht-heute.de




Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


Zurück   Forum zu Scheidung, Unterhalt, Familienrecht > Heirat, Partnerschaft > Nichteheliche Gemeinschaft

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 08.10.2009, 15:27
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 18.08.2009
Beiträge: 245
Standard 10 Jahre nichteheliche Lebensgemeinschaft

Hallo,

mein Freund und ich, den ich immer als mein Lebenspartner bezeichnet habe, haben sich seit über 10 Jahren getrennt. Wir haben immer auf eine Heirat verzichtet, weil wir dachten, das hält ohne besser. Tut es aber nicht. Kinder sind nicht vorhanden. Aber jetzt haben wir Streit, was wem gehört. Gut, das Haus, in dem wir Leben, gehörte meinem Ex schon, bevor ich dort einzog. Aber was ist mit den Hausratsgegenständen? Gehören die zum Haus? Darf er die behalten? Wir haben insbesondere eine Einbauküche zusammen angeschafft; ich hab sie zur Hälfte bezahlt. Was ist damit? Und mit dem Auto, das auf dem Namen meines Freundes läuft, das ich aber zur Hälfte mitfinanziert habe. Wie läuft das also bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft?

Danke für eine Antwort,

Karmen
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 09.10.2009, 11:37
Uwe Uwe ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.09.2009
Beiträge: 22
Standard Nichteheliche Lebensgemeinschaft - Trennung

Hallo,
also, wenn die nichteheliche Lebensgemeinschaft in die Brüche geht, gelten die allgemeinen Regeln über die Gemeinschaft des BGB. Es sei denn, man hat einen Vertrag abgeschlossen.
Alles was dem einen Partner eigentumsmäßig gehört, darf diesere bei der Auseinandersetzung der eheähnlichen Gemeinschaft auch behalten. Wenn allerdings mitfinanziert wurde, so besteht ein i.d.R. ein Anspruch auf anteiligen Ersatz des aktuellen Verkehrswertes.
Was den Hausrat anbelangt, so wendet die Rechtsprechung die Hausratverordnung auf die nichteheliche Lebensgemeinschaft analog an. Es kommt darauf an, wer auf die Hausratgegenstände angewiesen ist. Schau auch mal hier: Trennung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
auto, haus, lebensgemeinschaft, nichteheliche, trennung

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Rechte nichteheliche Kinder bei Zugewinngemeinschaft kleinemeerjungfrau763 Kindesunterhalt 3 01.02.2011 21:51
4 Jahre Kein Unterhalt ~~acacia~~ Kindesunterhalt 2 26.08.2010 10:18
Testament bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft Gast Nichteheliche Gemeinschaft 1 26.05.2010 20:10
Steuerliche Nachteile eine nichteheliches Lebensgemeinschaft Gast Nichteheliche Gemeinschaft 0 28.01.2010 14:55


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 06:09 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.4 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
SEO by vBSEO 3.3.0
familienrecht-heute.de