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#1
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| Hallo, mein Freund und ich, den ich immer als mein Lebenspartner bezeichnet habe, haben sich seit über 10 Jahren getrennt. Wir haben immer auf eine Heirat verzichtet, weil wir dachten, das hält ohne besser. Tut es aber nicht. Kinder sind nicht vorhanden. Aber jetzt haben wir Streit, was wem gehört. Gut, das Haus, in dem wir Leben, gehörte meinem Ex schon, bevor ich dort einzog. Aber was ist mit den Hausratsgegenständen? Gehören die zum Haus? Darf er die behalten? Wir haben insbesondere eine Einbauküche zusammen angeschafft; ich hab sie zur Hälfte bezahlt. Was ist damit? Und mit dem Auto, das auf dem Namen meines Freundes läuft, das ich aber zur Hälfte mitfinanziert habe. Wie läuft das also bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft? Danke für eine Antwort, Karmen |
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#2
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| Hallo, also, wenn die nichteheliche Lebensgemeinschaft in die Brüche geht, gelten die allgemeinen Regeln über die Gemeinschaft des BGB. Es sei denn, man hat einen Vertrag abgeschlossen. Alles was dem einen Partner eigentumsmäßig gehört, darf diesere bei der Auseinandersetzung der eheähnlichen Gemeinschaft auch behalten. Wenn allerdings mitfinanziert wurde, so besteht ein i.d.R. ein Anspruch auf anteiligen Ersatz des aktuellen Verkehrswertes. Was den Hausrat anbelangt, so wendet die Rechtsprechung die Hausratverordnung auf die nichteheliche Lebensgemeinschaft analog an. Es kommt darauf an, wer auf die Hausratgegenstände angewiesen ist. Schau auch mal hier: Trennung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft. |
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| Stichworte |
| auto, haus, lebensgemeinschaft, nichteheliche, trennung |
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