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#1
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| Hi ihr, ich lebe mit meinem Freund mittlerweile über 10 Jahre zusammen. Heiraten wollten wir beide nicht, aber wir wissen auch, dass wir uns nicht trennen werden. Bin ich irgendwie abgesichert. Wir haben keine Kinder. Was ist, wenn mein Partner stirbt, bin ich erbberechtigt? Danke. |
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#2
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| Hallo, ja, die finanzielle Absicherung ist ein großes Problem bei der nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Automatisch, d.h. kraft Gesetz, ist sie nicht vorhanden. Ihr müßt das vertraglich regeln. Wenn dein Partner eine Lebensversicherung hat, sollte er dich als bezugsberechtigte einsetzen. Und er sollte ein Testament machen, nach dem du Erbe wirst. Ansonsten tritt die gesetzliche Erbfolge ein, und weit entfernte Verwandte werden erben, du leer ausgehen. Viele Grüße, karin |
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| Lesezeichen |
| Stichworte |
| erben, freund, lebensgemeinschaft, nichtehelich |
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