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Familienrecht: Scheidung, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Anspruch ...
Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Teilung von Hausrat und Wohnung, Scheidungsanwalt


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  #1  
Alt 12.01.2012, 10:55
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Frage Schwierige Situation - Trennung nach 20 Jahren

Hallo liebes Forum,

ich hoffe Ihr könnt mir ein paar Fragen beantworten.

Nach knapp 20-jähriger Lebens- und Arbeitsgemeinschaft haben meine Partnerin und ich uns nun getrennt.
Arbeitsgemeinschaft deshalb, weil ich Inhaber eines Geschäfts bin in dem meine Ex-Partnerin die letzten 12 Jahre mitgearbeitet hat.
Vor etwa 4 Jahren haben wir gemeinsam ein Haus gekauft und renoviert. Die Finanzierung stellte sich wie folgt dar:
Der Großteil wurde finanziert. Ich habe ca. 40.000,- Euro Eigenkapital dazugegeben. Meine Ex-Partnerin hat aus einer Erbschaft 60.000 Euro dazu beigesteuert. Insgesamt wurde das Objekt mit 4 Krediten finanziert. Für etwa ein Drittel der Gesamt-Darlehnssumme komme ich alleine auf. Die restlichen 2/3 werden von uns je zur Hälfte beglichen. Eigentümerin des Hauses ist meine Partnerin. Faktisch ist es so, dass ich von meinem Gehalt sämtliche Kredite bediene, während meine Partnerin zu großen Teilen für unseren gemeinsamen Lebensunterhalt aufkommt.

Nach der Trennung haben wir uns geeinigt, dass SIE ausziehen will und ich versuche das Haus alleine zu halten. Dazu müssen jetzt natürlich noch Gespräche mit der Bank geführt werden, da ja auch ein Eigentums-Übergang auf mich durchzuführen ist. Jedoch möchte SIE natürlich gerne die 60.000,- Euro, welche Sie in die Hausfinanzierung mit eingebracht hat, wieder heraushaben. In meinem Geschäft hat Sie den Job gekündigt und wird sich einen anderen suchen. Kinder haben wir keine.

Jetzt meine Frage:
Wie sieht es mit rein rechtlich mit den 60.000,- Euro aus? Hat sie darauf einen Anspruch?
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  #2  
Alt 13.01.2012, 08:24
edy edy ist offline
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Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 704
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Hallo Ohne,

Ich nehme an hier handelt es sich um eine eingetragene Lebensgemeinschaft ?

Wenn kein weiterer Vertrag vereinbart ist, dann ist hier ein Zugewinnausgleich
durchzuführen.

lg
edy
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