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  #1  
Alt 29.10.2009, 10:46
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Registriert seit: 18.08.2009
Beiträge: 247
Standard Streit ums Auto

Hallo,

ich lebe schon seit sieben Jahren ohne Trauschein mit meinem Freund zusammen. Wir haben ein Auto, das wir gemeinsam gekauft haben, allerdings ist es allein auf den Namen von meinem Freund zugelassen, aus Kostengründen. Bezahlt haben wir halbe halbe. Das Auto hat einen echten Wert. Nun krieselt es bei uns und ich hab Angst, dass ich mein Geld in einen Ofen gesteckt habe. Kann ich im Fall einer Trennung die Hälfte des Autos in Geld verlangen? Wie ist das rechtlich?

Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Danke

Gudrun
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  #2  
Alt 14.12.2009, 10:44
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Beiträge: 85
Standard Auto bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

Hallo,

beim kommt es nicht unbedingt darauf an, auf wen es zugelassen ist oder wer im KFZ Brief steht, sondern, wer es finanziert hat. Habt ihr es zur Hälfte gekauft, so steht dir auch der hälftige aktuelle Zeitwert zu. Geht eure Beziehung auseinander, so muss dir dein Freund die hälfte des Werts des Autos zahlen.
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  #3  
Alt 19.08.2010, 16:50
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Ort: Rheinland-Pfalz
Beiträge: 434
Standard

...wenn es sich belegen lässt, das die hälfte der kosten mitgetragen wurde.
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  #4  
Alt 15.07.2012, 14:09
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Registriert seit: 15.07.2012
Beiträge: 2
Standard

Es tut mir leid hier fragen zu müssen. mir geht es genauso, nur das wir das auto aus dem geld gekauft haben, das wir zur taufe unserer tochter bekamen, gekauft haben. er fährt das auto gerade obwohl er nur studiert und ein kostenloses abo bekommt und ich wohne nun bei meinen eltern mit 6 monate altem kind. darf er das auto behalten obwohl es auf ihn angemeldet ist?
(tut mir leid das ich hier frage, ich hab keine ahnung wo man hier eine frage erstellen kann)
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  #5  
Alt 26.11.2012, 19:18
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Registriert seit: 04.09.2012
Beiträge: 3
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Zitat:
Zitat von cupi Beitrag anzeigen
Es tut mir leid hier fragen zu müssen. mir geht es genauso, nur das wir das auto aus dem geld gekauft haben, das wir zur taufe unserer tochter bekamen, gekauft haben. er fährt das auto gerade obwohl er nur studiert und ein kostenloses abo bekommt und ich wohne nun bei meinen eltern mit 6 monate altem kind. darf er das auto behalten obwohl es auf ihn angemeldet ist?
(tut mir leid das ich hier frage, ich hab keine ahnung wo man hier eine frage erstellen kann)
Hallo,

was mir hier am sinnvollsten erscheint, ist diesen Fall mal einem Anwalt vorzulegen. Aber da es sich um Gemeinschaftsgeld handelt, steht dir das Auto ebenso zu wie ihm auch.
__________________
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  #6  
Alt 26.11.2012, 20:22
edy edy ist offline
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Registriert seit: 29.10.2009
Beiträge: 1.295
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Hallo ElviraF,

Etwas sinnvolles zum Thema wäre ja o.k.

Aber immer diese blöde Werbung-Links von dir?

lg
edy
__________________
Ein freundliches " Hallo " setzt sich auch in Foren
immer mehr durch.
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Stichworte
auto, freund, pkw, trauschein, zulassung

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