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#1
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| Hallo, ich lebe mit meinem Lebenspartner seit über 10 Jahren zusammen. Wir sind beide berufstätig und haben unsere eigenen Altersabsicherung. Nun hat mein Partner zwei Kinder aus einer Ehe, die geschieden ist. Wir haben ein gemeinsames Haus, sind zur hälfte Eigentümer. Jetzt taucht die Frage auf, wie wir es regeln, wenn einer von uns verstirbt. Ich selbst habe keine Kinder. Kann man ein Testament machen und vorsehen, dass die Kinder meines Partners jedenfalls nicht seinen Anteil am Haus erben? Vielen Dank, Tania |
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#2
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| Hallo, ja, ein Testament anzufertigen ist der richtige weg, um den Partner der eheähnlichen Gemeinschaft nach dem Tod abzusichern. Allerdings kann man die Kinder nicht ganz umgehen. Auch wenn man sie ausschließt, behalten sie das Recht auf den Pflichtteil. Man kann aber auch ein Wohnrecht auf Lebenszeit für den Partner festlegen. Gruss |
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| Stichworte |
| altersabsicherung, haus, lebensgemeinschaft, partner, testament |
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