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#1
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| Hallo, ich bin neu hier und hoffe mir kann geholfen werden. Ich lebe seit 11 Jahren in einer beziehung... nun ist alles aus... ich bin damals in sein haus eingezogen.... es gehört alles ihm.. bzw. die Rechnungen laufen auf seinen Namen... wir habe eine 10 j. tochter .. nun meine Frage... steht mir Unterhalt zu? ich habe ein kl. Geschäft.. was aber plus minus 0 läuft... mein partner hat mir früher auch mal hin und wieder geld auf mein konto überwiesen mit dem hinweis.. privateinlage.... kann er das jetzt zurückfordern? Danke für die hilfe |
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#2
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| Nein, außer du kannst aus kindbedingten Gründen nicht Vollzeit arbeiten. Das könnte sein, wenn partout keine Ganztagsbetreuung möglich ist, ein erhöhter Betreuungsbedarf aufgrund einer Behinderung besteht o. ä. Wenn er nachweisen kann, das eine Rückzahlung des Geldes vereinbart war, dann ja. Wenn nein, dann vielleicht. Es gibt so etwas wie „Wegfall der Vertragsgrundlage“. Eventuell weiß ja jemand mehr zu diesem Thema. |
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#3
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| Hallo Andrea01, Zitat:
Unterhalt für Tochter kannst du vom Jugendamt bearbeiten lassen. Du selbst solltest dich an Jobcenter/ARGE wenden wegen Jobsuche/ALG2 bzw.aufstockendes ALG2 lg edy |
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